STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/8644 Dresden, 2016 . November Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Mütter, AfD- Fraktion Drs.-Nr.:6/6719 Thema: Umgestaltung des Obelisken in Dresden-Nickern Gemeinsam Denkmale erhalten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Gemäß eines interfraktionellen Antrages A0227/16 im Stadtrat Dresden gibt es Bestrebungen das Kulturdenkmal ,Gedenkstein für Bombenopfer ', in der Gemarkung (0242) Nickern, umzugestalten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Denkmalschutz obliegt grundsätzlich der Hoheit der Bundesländer. Inwiefern hat eine Entscheidung des Stadtrates Dresden beschließenden Einfluss auf den Denkmalschutz? Der Obelisk in Dresden-Nickern darf als Kulturdenkmal nur mit Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde, die ihrerseits im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) entscheidet, in seinern Erscheinungsbild oder seiner Substanz verändert werden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 1 und 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG). Frage 2: Welche denkmalpflegerischen Maßnahmen wurden am Objekt in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt und welche Kosten entstanden hierbei dem Land Sachsen? Denkmalpflegerische, genehmigungsbedürftige Maßnahmen der vergangenen zehn Jahre am Obelisken in Dresden-Nickern sind der Staatsregierung nicht bekannt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie häufig war das Denkmal Versammlungsort für Veranstaltungen oder Kundgebungen , welche einer Anmeldung bedürfen? (Bitte auflisten nach Datum, anmeldender Organisationen oder Einzelperson) Auf die Anlage wird verwiesen. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtsmäßigkeit des Handelns im Hinblick auf die geplanten Eingriffe in den Denkmalschutz durch die Stadt Dresden und welche Mitbestimmung behält sie sich vor? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Die Abgabe einer Bewertung oder eine gutachterliche Prüfung sind vom Fragerecht des Abgeordneten nicht erfasst. Zudem ist die Willensbildung bei der Stadt Dresden noch nicht abgeschlossen, die Ent- Scheidung des Stadtrats steht noch aus. Frage^ Welche Denkmäler im Freistaat Sachsen sind ebenfalls von einer vergleichbaren Umv^dmupgA/eränderung bedroht? (Bitte Ort und Begründung angeben.) Derßtaa^regierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Freundlichen Grüßen Markus Ulbi