STA ATSMIN i ST ER IUIV1 FÜR SOZIALES UND VERBRAUCFIERSCFi U T Z SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/672 Thema: Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit 1863 ist die Stadt Rochlitz (heute Landkreis Mittelsachsen) Standort eines Krankenhauses. 1996 wurde das Krankenhaus Rochlitz Teil der „Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH“ (LMK) die auch ein Krankenhaus in Mittweida betreibt, das fortgesetzt ausgebaut wird und nach Realisierung des 3. Bauabschnittes weitere Bettenkapazitäten erhalten soll, während im Gegenzug in Rochlitz vorhandene Betten stillgelegt werden. So sind die Verlagerung der Abteilung für Unfall-und Gelenkchirurgie sowie die Schließung der Intensivstation vorgesehen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Stehen die geplanten Änderungen im Einklang mit dem Landeskrankenhausplan bzw. gibt es seitens der Staatsregierung entsprechende Überlegungen für die Zukunft, insbesondere etwa bezüglich des Ersatzes der jetzigen Krankenhausbetten durch Pflegeplätze? Frage 2: Sind die o. g. Strukturveränderungen Bestandteil längerfristiger Planungen im Rahmen eines Strukturkonzeptes der LMK, an deren Ende die Schließung bzw. vollständige Umwidmung des Krankenhauses Rochlitz stehen soll? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für die Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH besteht derzeit ein Versorgungsauftrag zum Betrieb eines Krankenhauses der Regelversorgung. Im Einklang mit dem aktuellen Krankenhausplan werden 280 Planbetten in den somatischen Fachgebieten an den Standorten Mittweida und Rochlitz vorgehalten. Der Krankenhausträger hat ein neues Standortkonzept für die beiden BlgHlj Freistaat Ul SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-15/16 Dresden, 4f . Februar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERllfM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Standorte erarbeitet. Ein Entwurf des Konzeptes wurde uns zwischenzeitlich übermittelt. Soweit die Frage auf Überlegungen der Staatsregierung abzielt, wird von einer Beantwortung abgesehen, da hier der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung tangiert ist. Frage 3: Bestehen Bindefristen im Zusammenhang mit der Vergabe von Zuwendungen aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen am Standort Rochiitz und wenn ja, mit welcher inhaltlichen Bindung? Für den Standort Rochiitz wurden Investitionsmaßnahmen nach dem Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG) bewilligt, die heute noch Zweckbindungsfristen unterliegen. Diese erstrecken sich noch auf Zeiträume von einem Jahr bis zu 31 Jahren. Im Falle von Umwidmungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen während der laufenden Zweckbindungsfrist ist in Abhängigkeit der neuen einzelfallbezogen Nutzung eine Förderunschädlichkeit zu prüfen. Frage 4: Welche Betriebsergebnisse hatte die LMK in den einzelnen Jahren ihres Bestehens bis heute insgesamt sowie standortbezogen, welche betriebswirtschaftlichen Auswirkungen hatten die bisherigen Zentralisierungsschritte und welche werden die nun geplanten Veränderungen haben? Zu Betriebsergebnissen liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. Frage 5: Ist eine seitens des Betreibers und der Ärzte zu verantwortende Funktionalität der nach Verlagerung der Abteilung für Unfall- und Gelenkchirurgie und Schließung der Intensivstation verbleibenden Krankenhausreststruktur noch sichergestellt? Siehe Antwort zu Fragen 1 und 2. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2