STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/6720 Thema: Unterstützung von Tierparks bei Aufgaben der Tierrettung und des Tierschutz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Tierparks und zoologische Einrichtungen werden in Sachsen durch den Freistaat finanziell unterstützt, welcher rechtlichen Grundlagen basiert diese finanzielle Unterstützung und in welchen Haushaltstiteln werden zw. sind entsprechende Gelder eingeplant? Tierparks und zoologische Einrichtungen werden vom Freistaat Sachsen nicht gefördert. Frage 2: ln wie weit werden Tierparks und zoologische Einrichtungen bei der Aufnahme von illegal eingeführten Haustieren und den dabei anfallenden Kosten für Qarantäne, Impfung, Registrierung usw. unterstützt ? Es ist nicht die Aufgabe von Tierparks und zoologischen Einrichtungen illegal eingeführte Haustiere aufzunehmen. Illegal eingeführte Haustiere werden von der Grenzkontrollstelle oder von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern beschlagnahmt. Wenn diese ausnahmsweise Tiere in Tierparks oder zoologischen Einrichtungen unterbringen, sind Kostenübernahmeregelungen zu treffen. Anfallende Kosten bei Beschlagnahmungen werden in aller Regel dem Verursacher auferlegt. Falls das nicht möglich ist, sind sie von den Landratsämtern zu begleichen. Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141 .51-16/948 Dresden, -._3 November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINlSTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~SACHsEN Frage 3: Bestehen offene Forderungen seitens des Freistaates Sachsen gegenüber Tierparks oder zoologischen Einrichtungen, die Leistungen im Tierschutz und der Tierrettung erbracht haben? Wenn ja, was sind die wesentlichen Gründe für diese offenen Forderungen? Es sind keine offenen Forderungen des Freistaats Sachsen gegenüber Tierparks oder zoologischen Einrichtungen, die Leistungen im Tierschutz oder der Tierrettung erbracht haben, bekannt. Mit freundlichen Grüßen J v Barbara Klepsc Seite 2 von 2 2016-11-03T14:14:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes