STAATSM1N1STER1UM l DES INNERN ! Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/10448 Dresden,^ . November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6725 Thema: Kosten für Unterstützungseinsätze der Polizeien anderer Bundesländer und der Bundespolizei 2015 - Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/6382 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Weshalb erfolgten für die Unterstützungseinsätze der sächsischen Polizei am 15.04.2015 in Sachsen-Anhalt, am 01.05.2015 in Berlin und am 12.09.2015 in Hamburg (vgl. Anlage 2 zu Drs. 6/6382) noch keine Zahlungseingänge der für diese Einsätze den jeweiligen Bundesländem in Rechnung gestellten Kosten? Frage 2: Wann ist mit einem Zahlungseingang der in Rechnung gestellten Kosten aus Frage 1 zu rechnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2: Für den Einsatz am 1 Mai 2015 in Berlin ist zwischenzeitlich eine Zahlung in Höhe von 89.707,99 eingegangen. Die Forderung für den Einsatz am 15. April 2015 in Sachsen-Anhalt ist inzwischen vollständig beglichen worden. Bei den Abrechnungen für die Einsätze am 1. Mai 2015 in Berlin und am 12. September 2015 in Hamburg gibt es noch offene Fragestellungen, die vor c^r Z^ilung geklärt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die offenen jßetr^ge bis zum Ende des Jahres vereinnahmt werden. Mit fl-eLjhdlichen Grüßen < kus Ulbic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. 2016-11-07T10:51:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes