STAATSMìNISTERìUM DER JUSTìZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM OER JUSTIZ Hosp¡talstrsße 7 | 01097 Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 616726 Thema: Telekommunikationsüberwachungsstatistik Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,, I n der Telekomm unikationsüberwachungsstatistik, die jährl ich d urch das Bundesamt für Justiz veröffentlicht wird, wird ab dem Jahr 2008 nicht mehr die Anzahl der Betroffenen ¡. S. d. $ 100a Salz 2 StPO ausgewiesen . Quelle: 5546C1D2C7993357C7AA2047968B2DFC.1 cid377? blob=publicati onFile&v=5" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen waren in Sachsen in den Jahren 2008 bis 2015 betroffen von Maßnahmen i. S. d. $ 100a Satr 2 StPO (Bitte aufschlüsseln nach Jahrenl) w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-3244/'16 Dresden, 3, November 2016 st r ËHtË WANDEL HINTEB 6ITTERN 300 Jahrc Gefünqni5 Wãldhcìm 300 Jahrc :ächsische Vollzuqsqesch¡chte Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hosp¡talstraße 7 01 097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblnd ung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang i¡ber Einfahrt Hosp¡talstraße 7 'zugang fùr elêktronisch signi6rt€ sowie filr verschlùsselte eiektronische Dokum €ntê nur über das Elektron¡sch€ Gêrichts- und Seite '1 von 4 w€gvp de STAÀTSMìNISTERìUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSENM\q!)Y Von einer Beantwortung der Frage durch die Staatsregierung wird abgesehen Die Erfassung der für die Telekommunikationsüberwachungsstatistik des Bundes erforderlichen Daten erfolgte im Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen bis zum Jahr 2013 hand- bzw. maschinenschriftlich auf Formularen . Seit 2013 erfolgt die Erfassung elektronisch in Excel-Tabellen. Erfasst wurden und werden jeweils nur diejenigen Daten, die zur Meldung an das Bundesamt für Justiz erforderlich sind. Seit 2008 ergibt sich Art und Umfang der an das Bundesamt für Justiz zu meldenden statistischen Daten aus $ 100b Absatz 5 und 6 StPO. Eine Erfassung der betroffenen Personen im Sinne des $ 100a Satz 2 StPO a.F. (seit 01. Januar 2008: $ 100a Absatz3 StPO) ist seit 2008 nicht mehrvorgesehen. Sie wurde deshalb auch nicht durchgeführt. Daraus ergibt sich, dass zur Beantwortung der Frage die händische Durchsicht und individuelle Auswertung sämtlicher Verfahren aus den Jahren 2008 bis 2015 erforderlich wäre, in denen Maßnahmen nach den $$ 100a, 100b StPO angeordnet wurden. Es handelt sich hierbei um insgesamt2.SO2 bei den Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen geführte Verfahren. Dies ist aufgrund der hohen Anzahl der auszuwertenden Vorgänge im Hinblick auf die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit unverhältnismäßig. Zur Auswertung wären umfangreiche und zeitaufwändige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und den staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Rechtsanwälten, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten durch einen Staatsanwalt, die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses und die Rückgabe derAkten an die zulelzt aktenführende Stelle zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kommt daher bei der vozunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne Seite 2 von 4 STAATSMINISTERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Ð\ÞrJ w erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten ist. Frage 2= Wie viele Übenrachungsanordnungen nach $ l00a StPO gab es in Sachsen in den Jahren 2000 bis 2007? (Bitte aufschlüsseln nach Erstanordnungen, Verlängerungsanordnungen , Festneftelekommunikation, Mobilfunktelekommunikation , lnternettelekommunikationl ) Von einer Beantwortung der Frage durch die Staatsregierung wird abgesehen Erst seit dem Jahr 2008 werden entsprechend S 100b Absatz 5 und 6 StPO anstelle der Anzahl der betroffenen Personen die Anzahl der Übenruachungsanordnungen und die Kategorien der Erstanordnungen, Verlängerungsanordnungen, Festnetztelekommunikation , Mobilfunktelekommunikation und lnternettelekommunikation in der oben beschriebenen Weise erfasst. Deshalb wäre - wie bereits bei Frage 1 dargestellt wurde - zur Beantwortung der Frage die händische Durchsicht sämtlicher bei den Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen in den Jahren 2000 bis 2007 anhängig gewesenen Verfahren erforderlich, in denen Maßnahmen nach den $$ 100a, 100b StPO angeordnet wurden. Es handelt sich hierbei um insgesamt 1.871 Verfahren. Eine derartige Auswertung ist selbst theoretisch nicht vollständig durchführbar, weil ein maßgeblicher Teil der entsprechenden Akten mittlerweile entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung ausgesondert und vernichtet worden sein dürfte. Die Beantwortung dieser Frage würde daher ebenfalls einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und ist daher - unter Bezugnahme auf die entsprechenden Ausführungen zu Frage 1 - unverhältnismäßig. Frage 3: Existieren in Sachsen Telekommunikationsüberwachungsstatistiken deren Datenbestände über den der Telekommunikationsüberuvachungsstatistik des Bundesamts für Justiz hinausgehen und durch welche Stelle werden sie geführt? Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 4: Welche zusäfl¡chen lnformationen enthalten die Statistiken aus Frage 3? Frage 5: Für welche Jahre sind Statistiken aus Frage 3 vorhanden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: lm Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen existieren keine Telekommunikationsüberwachungsstatistiken, deren Datenbestände über den der Telekommunikationsüberwachungsstatistik des Bundesamtes für Justiz hinausgehen . Es existieren lediglich Teilaufzeichnungen für Dezernate, Abteilungen und Staatsanwaltschaften, die zur Meldung an das Bundesamt für Justiz und ggf. den Datenschutzbeauftragten benötigte Daten für die jeweiligen Organisationseinheiten abbilden . lm Übrigen erfassen die Einzelerfassungsbögen der Staatsanwaltschaften als Zuordnungskriterium das Aktenzeichen des betroffenen Verfahrens bzw. der betrotfenen Übenruachungsanordnung. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2016-11-04T09:59:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes