SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6730 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Gewährleistung der unabhängigen Mittelverfügung des Landesschülerrates Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welcher Höhe standen und stehen dem Landesschülerrat in den Jahren von 2009 bis 2016 Mittel für die Arbeit/Veranstaltungen unter welchem Haushaltstitel zur Verfügung? Frage 2: Wie viele der Mittel wurden im selben Zeitraum durch den Landesschülerrat abgerufen? Frage 3: ln welcher Höhe sind im HH-Entwurf Mittel für 2017/2018 eingestellt ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Im Einzelplan 05 werden in Kapitel 0545 TG 94 Haushaltsmittel für die Arbeit des Landesbildungsrates, des Landeselternrates und des Landesschülerrates zur Verfügung gestellt. Die für den Landesschülerrat aufgeführten Haushaltsmittel stehen auch für die gemäß § 51 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen durchzuführenden Fortbildungen zur Verfügung . Die Titel in Kapitel 05 45 TG 94 sind gegenseitig deckungsfähig. Alle weiteren Angaben zu den Haushaltsmitteln sind der Anlage zu entnehmen . Frage 4: Wo und wie ist die Verwendung der Mittel für den Landesschülerrat geregelt? Die Verwendung der Haushaltsmittel für den Landesschülerrat ist in § 19 Absatz 1 Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) geregelt. Gemäß Absatz 1 Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/5/37 Dresden.{.( . Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium filr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULT US 5i SACHsEN trägt der Freistaat Sachsen die für die Tätigkeit der Schülervertretungen notwendigen Kosten im Rahmen der für den Landesschülerrat zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel . Dies beinhaltet gemäß Absatz 2 den notwendigen Geschäftsbedarf und die erforderliche Einrichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben. Den Mitgliedern des Landesschülerrates ist für die Teilnahme an den Sitzungen eine Fahrkostenentschädigung zu gewähren. Frage 5: Wie wird abgesichert, dass der Landesschülerrat seine Mittel selbst verwalten und in freier Entscheidung verwenden kann? Für die Bewirtschaftung der im Haushaltsplan des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus veranschlagten Haushaltsmittel für den Landesschülerrat gilt das Sächsische Haushaltsrecht Das bedeutet insbesondere für den Haushaltsvollzug, dass die Festlegungen der Sächsischen Haushaltsordnung zu beachten sind . Gemäß Ziff. 1.2 der Vorl. VwV zu § 34 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) verteilt die für den Einzelplan zuständige oberste Staatsbehörde die veranschlagten Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen und Stellen (Haushaltsmittel), soweit sie diese nicht selbst bewirtschaftet, auf die zuständigen, unmittelbar nachgeordneten Dienststellen. Da der Landesschülerrat keine nachgeordnete Dienststelle des Freistaates Sachsen ist, ist eine Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nur in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus möglich. Darüber hinausgehende Weisungsrechte des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus gegenüber dem Landesschülerrat bestehen nicht. Mit freundlichen Grüßen /3 7f!!_ Brunhild Kurth Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/6730 zur Verfügung stehen laut Mittel für den Landes- Einzelplan 05 in Tatsächliche Ist-Ausgaben schülerrat Sachsen Kapitel 0545 Titelgruppe 94 (in T€) (in T€) 2009 92,0 35,30 2010 92,0 29,55 2011 71 ,6 30,43 2012 69,6 44,42 2013 79,0 34,37 2014 77,0 34,19 2015 89,0 46,77 2016 89,2 Buchungsstand 30.09.2016 21,17 2017 105,5 ./. 2018 105,5 .I. 2016-11-01T10:48:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes