STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141,51, 4Dresden, A November 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6735 Thema: Schließung der Erstaufnahme-Einrichtungen in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Vorbemerkungen vorangestellt: "Am 20. September 2016 wurde der Plan der Staatsregierung zum weiteren Umgang mit den Erstaufnahmekapazitäten im Freistaat Sachsen bekannt gegeben. Demnach werden bis Jahresende zwölf von 25 Einrichtungen geschlossen. Der Plan erreichte die beauftragten Betreiber lautPresseberichten erst wenige Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe . In der Stadt Leipzig sollen alle Erstaufnahme-lnterims geschlossen werden. Im Jahr 2017 soll die sich bereits im Bau befindliche Erstaufnahme -Einrichtung in der Max-Liebermann- Straße ans Netz gehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Entscheidung über die Zukunft der Erstaufnahme- Einrichtungen getroffen und warum die Betreiberlnnen der Einrichtungen erst so spät darüber informiert? Die Entscheidung zur Unterbringungskonzeption und damit zur Schließung einzelner Erstaufnahmeeinrichtungen wurde am 13. September 2016 getro? fen. Die betroffenen Betreiber wurden am 14. und 15. September 2016 informiert . Eine verspätete Information der Betreiber wird nicht gesehen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETsJ Frage 2: Nach welchen Kriterien wurde die Abwägung zwischen den Standorten Friederikenstraße 37 in Leipzig-Dölitz und Dölzig getroffen und wurden die gute Verkehrsanbindung sowie das große Netz an Ehrenamtlichen bei der Friederiken- Straße 37 in diese Abwägung einbezogen, wenn nein: Warum nicht? Zur Auswahl der Erstaufnahmeeinrichtungen, die dauerhaft weiterbetrieben oder mittelfristig im Stand-By-Modus vorgehalten werden sollen, wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt. Dabei waren beispielsweise die Langfristigkeit der Betreiberverträge, das Vorhandensein von Erweiterungsmöglichkeiten auf der Liegenschaft, die dauerhafte Verfügbarkeit des Objektes oder die räumliche Nähe zu anderen fachbezogenen Verwaltungseinheiten von Bedeutung. Sämtliche im Bestand befindlichen Erstaufnahmeeinrichtungen wurden einer eingehenden vergleichenden Untersuchung unterzogen. Das Objekt Friederikenstrasse in Leipzig wurde im Ergebnis zur Schließung vorgesehen da andere Objekte im Rahmen der Nutzwertanalyse als besser geeignet zur dauerhaften Nutzung oder zur Vorhaltung in Reserve eingeschätzt wurden. Ein "Netz an Ehrenamtlichen" ist zwischenzeitlich an allen Erstaufnahmeeinrichtungen vorzufinden und als Abwägungskriterium nicht quantifizierbar. Die verkehrliche Anbindüng ist im Einzelfall unterschiedlich zu bewerten, entscheidend für die Auswahl der weiter zu betreibenden Einrichtungen war aber die Bewertung aller Kriterien im Rahmen der Nutzwertanalyse. Frage 3: Für welchen Zeitraum hat der Freistaat die Immobilie Friederikenstraße 37 gemietet und welche Nachnutzungen sind ab 2017 geplant? Die Anmietung der Liegenschaft Friederikenstraße 37 ist befristet bis Ende Juni 2020. Derzeit werden Nachnutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft geprüft. Konkrete Nachnutzungsmöglichkeiten können insofern noch nicht benannt werden. Frage 4: Wie viele Mitarbeiterlnnen sind von der Schließung der Erstaufnahme-lnterims in Leipzig betroffen und welche Perspektiven werden diesen seitens des Freistaates Sachsen geboten? (bitte Zahl der Mitarbeiterlnnen einrichtungskonkret auflisten ) Zur Zahl der betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen der abgeschlossenen Dienstleistungsverträge wird die Dienstleistung definiert und gegebenenfalls mit Stellen untersetzt, die aber angesichts des Schichtsystems nicht mit Mitarbeiterzahlen gleichgesetzt oder in Mitarbeiterzahlen umgerechnet werden können. Seite 2 von 3 STAATS1VnN]STET!1UM DES INNERN Freistaat SACMSETsJ Der Freistaat Sachsen selbst hat kein Programm zum "Auffangen" der betroffenen Personen aufgelegt. Allerdings gibt es gerade über die vielfältigen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Richtlinie Integrative Maßnahmen sowohl bei freien Trägern (Vereinen und Initiativen), bei den Kommunen (bspw. als Kommunale Integrationskoordinatoren) als auch bei den Bildungsträgern einen stetigen Bedarf an qualifiziertem Personal. Ebenso gilt dies für die vom Freistaat geförderte kommunale Flüchtlingssozialarbeit. Frage 5: Wann wird die EA Max-Liebermann-Straße mit welcher Kapazität ans Netz gehen ? Nach/^Jerzeitigen Planungsstand soll die Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig, Max- Lieb^mar^-Straße, zu Beginn des Jahres 2017 baulich übergeben und mit einer Kapazitgt vqh 700 Unterkunftsplätzen betrieben werden. Mit frfeurfdlichen Grüßen Markus Ulbit Seite 3 von 3 2016-11-09T10:36:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes