STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraßs 7 | 01097 Drêsdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:616736 Thema: Stand der Ermittlungen: Brandanschlag auf ein Wohnproiekt in Dresden-Pieschen am 24.12.2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie ist der Stand der polizeilichen Ermittlungen in oben genannter Sache? Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen Frage 2= Was ergab die ,,Untersuchung des Ereignisortes durch einen Brandsachverständigen des LKA Sachsen" am 19.1 .2015 (vgl. Antwort auf Kleine Anfrage Drs 6/ 3658)? Frage 3: Liegt mittlenreile eine,,abschließende Bewertung der Brandursache, des Ereignishergangs und einer möglichen politischen Motivation" vor? Wenn ja: welche Aussagen können dazu getroffen werden? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-1 55/1 5 w Dresden. Ç November2016 StI ffi ]I tË WANDEL HINTER GITTERN 3@ Jahre 0cfángnis Wsldheim 300 Jahre sâchsi:che Vollzugsqeschichte Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost liber Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz sachsen de/smj Verkehrsverblndu ng Zu erreichen mit Stra ße n ba h n linie n 3,6,7, I, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang fùr elektronisch sign¡êrtê sow¡e fúr verschlúss€lte êlsktron¡sche Ookum €nte nur 0ber das El€ktronische Gêrichts- und Vêrwaltungspostfachi nåhere lnformationen untsr w.egvp de Seite 1 von 3 STAÀTSMìNISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN il\Þ# ry Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden mit Verfügung vom 20. Oktober 2Q16 gemäß S 170 Abs. 2 SIPO eingestellt. Umfeldermittlungen haben keine Hinweise dafür erbracht, dass Verdächtige oder andere Personen zum Taheitpunkt im Tatortbereich gesichtet worden sind. Zeugenvernehmungen der Hausbewohner erbrachten keine weiteren konkreten Ermittlungsansätze. Das Brandsachverständigengutachten des Landeskriminalamts Sachsen schließt eine Brandverursachung durch Selbsterwärmungsvorgänge wie auch durch eine fahrlässige Handlung (Zigarettenkippen oder ähnliches) aus. lm konkreten Fall könne eine lnbrandsetzung der Braunkohlenbriketts ohne die Verwendung eines brandfördernden Mittels wie z. B. Kohleanzünder nicht erfolgen, weshalb von einem vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden muss. Die objektive Spurenlage zeigt, dass gegen ein Toilettenfenster und dessen Vergitterung gewaltsam vorgegangen wurde. Es handelt sich um ein Fenster zu einer im Erdgeschoss befindlichen Toilette, das von außen mit einem Gitter versehen war. Das Gitter wurde aufgebogen, sodass ein ca. 20-25 cm breiter Spalt entstand. Das Fenster stand offen, wobei mögliche Aufhebelspuren/-beschädigungen lediglich am äußeren Rahmen festgestellt werden konnten. Die Toilette wird durch die Anwohner nicht genutzt, weil sich die Küchen- und Sanitärräume für alle Mieter in der dritten Etage befinden. Die kriminalpolizeiliche Spurensuche erfasste Schuhabdruckspuren vor dem Toilettenbecken, das sich jedoch an der dem Fenster gegenüber liegenden Wand befindet. Auf dem Boden zwischen der Tür und dem rechtwinklig angrenzendem Fenster konnten hingegen keine Schuhabdruckspuren festgestellt werden; ebenso wenig war das innere Fensterbrett mit Spuren versehen. Die dort vorhandene StaubJSchmutzschicht zeigte keine Auffälligkeiten oder Beschädigungen. Nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung kann der Schluss, dass ein Täter über diesen Weg in das Haus eingedrungen ist, nicht gezogen werden. Ob und auf welchem Weg die Täter von außen ins Gebäude eingedrungen sind, konnte nicht geklärt werden. Seite 2 von 3 STAATSMTNTSTERTUM I Ñfr= DER JUSTìZ I E&Jl\ry Freistaat SACHSEN Gesicherte Hinweise für eine politische Motivation haben sich nicht ergeben Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2016-11-04T14:39:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes