STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141^51/8639 Dresden,^ November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD- Fraktion Drs.-Nr: 6/6737 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. Nr.: 6/6369 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Antwort der Staatsregierung vom 30. September 2016 wird im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Laubegaster Wellenlänge von der Umgestaltung des Hotels zur Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber gesprochen. Medienberichte sowie Veranstaltungen zum Objekt berichteten jedoch von einer Asylunterkunft in städtischer Verantwortung ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann fand die Umnutzung bzw. Umwidmung des Hotels "Prinz Eugen" zu einer Erstaufnahmeeinrichtung statt? Frage 2: Mit welcher Begründung, wurde diese Umwidmung ohne Information der Öffentlichkeit vorgenommen und welche Konsequenzen ergeben sich für Ein- und Anwohner daraus? Frage 3: Wie gestaltet sich das Mietverhältnis des Objektes, welches der STESAD aus städtischen Mitteln Dresdens, finanziert wurde? Frage 4: Begründet sich in der Absicht, das Objekt als Erstaufnahmeeinrichtung zu nutzen, die Duldung des Kaufes ohne vorhergehenden Stadtratsbeschluß sowie Genehmigung der resultierenden Veränderung der STESAD? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1M1STE^1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Eine Umnutzung bzw. Umwidmung des Hotels "Prinz Eugen" zu einer staatlichen Erstaufnahmeeinrichtung fand nicht statt. Frage 5: Welche Asylunterkünfte wurden und werden noch aus städtischer Verantwortung in Lapdesverantwortung übereignet? /> Es vjlurüofn und werden sachsenweit keine Asylunterkünfte aus städtischer Verantwortunö |?in l/andesverantwortung übereignet. Mit jfrei/ndlichen Grüßen i-küs Ulbi Seite 2 von 2 2016-11-09T10:43:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes