STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/10453 'JDresden, J. November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6738 Thema: Nizza-Sperre zum Tag der Einheit Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In Zusammenhang mit den Feierlichkeiten kam es zum Einsatz der sogenannten ,Nizza-Sperre' oder auch ,Beton-Lego'. Die 1.400 Betonsteine sollten die Durchfahrt für etwaige Anschläge mit Fahrzeugen vermeiden. Während die Sächsische Zeitung vom 30.09.2016 die Anzahl von 1.200 Exemplaren nennt, weiß die DNN vom 27.09.2016 von 1.400 Exemplaren zu berichten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Welche genaue Anzahl wurde durch welche Verwaltung oder Verwaltungen gemietet und wer sind die Vertragspartner? Insgesamt kamen 1.350 Betonelemente zum Einsatz. 1.197 Betonelemente (847 große und 350 kleine) wurden durch die Polizeidirektion Dresden bei der Firma H. Nestler GmbH & Co. KG angemietet. Aus dem vorhandenen Potizeibestand wurden zusätzlich 153 Betonelemente aufgestellt. Frage 2: In welcher Form und auf welcher Basis, beispielsweise Miete pro Tag oder Pauschale über den Veranstaltungszeitraum, geschah die Anmietung der Objekte? Die Anmietung erfolgte auf der Basis einer Pauschale pro Stück für den Veranstaltungszeitraum sowie in den Zeiten der Vor- und Nachbereitung vom 26. September bis 11. Oktober 2016. Mit der Pauschale wurden Anlieferung , Aufstellen, Vorhalten bis zehn Tage, Abbau und Abtransportieren abgegolten. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Kosten entstanden für die Verwaltung im Hinblick auf Miete sowie Anund Abtransport? (Bitte Aufschlüsseln: Mietkosten, Transportkosten, etwaige Kosten für beschädigte/verunreinigte Objekte, Montagekosten) Für Graffiti-Beseitigung fielen Kosten in Höhe von 535,50 an. Von einer Beantwortung der Fragestellung wird im Übrigen abgesehen, da schutzwürdige Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegenstehen. In der gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeinformation gemaß § 19 Absatz 2 VOL/A hatte der Auftraggeber zur Wahrung berechtigter Geschäfts- Interessen des Auftragnehmers und im Sinne der Nichtbeeinträchtigung eines fairen Wettbewerbs auf die Publikation des Auftragswertes verzichtet. Da der Auftragswert als Gesamtpreis pro Stein (ohne Aufschlüsselung in Miet-, Transport- oder Montagekosten seitens des Anbieters) abgerechnet wurde und die Anzahl der eingesetzten Steine aus der Beantwortung der Frage 1 bekannt ist, könnten Rückschlüsse in Einzelpositionen errechnet werden. Die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen wäre nicht ausgeschlössen und die Schutzvorschrift nach § 19 Absatz 2 VOL/A würde unterlaufen. Auch hatte bereits die Firma Nestler auf Pressenachfrage am 30. September 2016 keine Auskunft zu Kosten erteilt. Frage 4: Wann, in welchem Umfang und welchen Foren geschah die Ausschreibung für die Schutzblöcke? Ein förmliches Vergabeverfahren wurde nicht durchgeführt. Für die Sicherstellung des Polizeieinsatzes anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2016 in Dresden wurden zwei Aufträge freihändig auf der Grundlage VOL/A § 3 Abs. 5g vergeben . Drei vergleichbare Angebote wurden eingeholt. Die Aufträge wurden an den wirtschaftlichsten Anbieter erteilt. Frage 5: Zu welchem Zeitpunkt bzw. begründet nach welcher Bedrohungslage erwuchs der Bedarf nach Sperren zum Einheitsfest in Dresden? Am 15. Juli 2016 verletzte und tötete ein Attentäter anlässlich des französischen Nationalfeiertages in Nizza eine Vielzahl von Personen, indem er mit einem LKW in Menschenmengen fuhr. Dieses Geschehen, die aktuellen Lagebeurteilungen des Bundeskriminalamtes zur Gefährdungslage Islamistischer Terrorismus, die Symbolkraft des TageSyder Deutschen Einheit sowie die Anwesenheit hochrangiger Repräsentanten der Bundfsre^ublik wurde zum Anlass genommen, diese sogenannte "Nizza-Sperre" in Dresden ^ um Tag der Deutschen Einheit einzusetzen. Die Einsatzplanung zu dieser Maßi|ahijhe begann Anfang August 2016. Mit frleuridlichen Grüßen ( u^ Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-11-09T10:44:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes