STAATSM1N1STBR1UM DES 1NNER1M Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-0141.51/8651 Dresden,^ Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6742 Thema: Nachtragssatzungen im Jahr 2014 in den Kommunen des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: in welchen Kommunen des Freistaates Sachsen wurde im Jahr 2014 jeweils wann eine Nachtragssatzung gemäß § 77 SächsGemO erlassen ? Frage 2: Auf der Grundlage welcher Sachverhalte wurden die unter Ziffer 1 genannten Nachtragssatzungen jeweils erlassen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung ist nicht bekannt, wann im Haushaltsjahr 2014 die Nachtragssatzungen der Kommunen erlassen wurden. Die Staatsregierung ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich die Finanzhoheit, die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden gehört. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsauf- Sicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsauf- Sicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn den Rechtsaufsichtsbehörden liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Kommunen im Zusammenhang mit der Aufstellung Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1VI DES 1NNBRN Freistaat SACHSEN bzw. dem Erlass von Nachtragssatzungen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Daher wurde von einer Abfrage bei den Kommunen abgesehen. Jedoch ist der Staatsregierung bekannt, wann die Nachtragssatzungen genehmigt oder bestätigt wurden bzw. ab wann die Nachtragssatzung aufgrund des Ablaufs der Monatsfrist gemäß § 119 SächsGemO vollzogen werden durfte. Hierbei handelt es sich um folgende Kommunen: Landkreise: Vogtlandkreis; genehmigt am 4 September 2014 Kreisfreie Städte: Keine Kreisangehöriae Gemeinden: Kreisangehörige Gemeinde Erzgebirgskreis Bärenstein Burkhardtsdorf Grünhain-Beierfeld Oelsnitz/Erzgeb. Olbernhau Pockau-Lengefeld Schwarzen berg Landkreis Mittelsachsen Hainichen Vogtlandkreis Auerbach Bad Elster Landkreis Zwickau Gersdorf Landkreis Bautzen Bischofswerda Großharthau Laußnitz Ohorn Schirgiswalde-Kirschau Landkreis Görlitz Görlitz Groß Düben Oderwitz Landkreis Meißen Gröditz Nassen Nachtragssatzung genehmigt / bestätigt bzw. Ablauf der Monatsfrist nach § 119 SächsGemO 12. Dezember 2014 11. November 2014 9. Dezember 2014 20. Januar 2015 24. April 2014 22. Oktober 2014 11. November 2014 14. Juli 2014 9. Juli 2014 3. November 2014 19. September 2014 16. Oktober 2014 30. Oktober 2014 12. November 2014 10. Juni 2014 25. Juli 2014 25. August 2014 16. Juli 2014 26. September 2014 1. Dezember 2014 6. November 2014 Seite 2 von 3 STAATSM1N1STBR1UM DES 1TM1NER1M Freistaat SACtiSEtN Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dohma 30. Juni 2014 Hartmannsdorf-Reichenau 30. Oktober 2014 Heidenau 18. November 2014 Pirna 18. Februar 2014 Sebnitz 3. Juli 2014 Landkreis Leipzig Bad Lausick 8. Dezember 2014 Borna 27. November 2014 Grimma 14. März 2014 Lossatal 6. November 2014 Regis-Breitingen 1. Dezember 2014 Würzen 1. Dezember 2014 Landkreis Nordsachsen Eilenburg 22. Oktober 2014 Oschatz 2. Oktober 2014 Angaben zu den Sachverhalten, welche zu dem Eriass der Nachtragssatzungen in den kreisangehörigen Gemeinden führten, liegen der Staatsregierung im Hinblick auf die kreisangehörigen Kommunen nicht vor. Aus den vorgenannten Gründen wurde auch hier von einer separaten Recherche bei den Kommunen abgesehen. Die Nachtragssatzi ^hg des Vogtlandkreises war erforderlich geworden, weil sich abzeichnete, dass der Erge^nishaushalt 2014 voraussichtlich mit einem größeren Fehlbetrag, als geplant, abgfsch/ossen würde. idlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-11-01T09:48:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes