SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6744 Thema: Landesbürgschaft für die Firma UNISTER Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In ihrer Antwort vom 29. Januar 2013 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten des 5. Sächsischen Landtages Johannes Lichdi, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/11004 gab die Staatsregierung bekannt, dass der Freistaat Sachsen betreffend das Leipziger Unternehmen Unister mit einer Kontokorrentkreditlinie zur Betriebsmittelfinanzierung in Höhe des Ausfalls bis zu maximal 9,4 Millionen EUR bürgt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die o. g. Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Unternehmen der Unister Holding bezog sich die Landesbürgschaft des Freistaates Sachsen genau? Die Landesbürgschaft bezog sich auf die Unister Holding GmbH als Kreditnehmerin der verbürgten Darlehen. lj SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/41-L 681 O/U/2/31- 2016/50381 Dresden, t . November 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~Sft:CHsEN Frage 2: Sind zwischenzeitlich Zahlungen des Freistaates Sachsen auf die Ausfallbürgschaft erfolgt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe und zu Gunsten welches bzw. welcher Unister-Gläubiger? Frage 3: Sind im Zusammenhang mit der derzeitigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens aktuell Ansprüche aus der besagten Landesbürgschaft geltend gemacht und wenn ja wiederum, in welcher Höhe und durch welchen/welche Unister-Gläubiger? Frage 4: Sind oder werden im Zusammenhang mit der derzeitigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens aktuell Ansprüche aus der besagten Landesbürgschaft seitens des Insolvenzverwalters geltend gemacht und wenn ja, in welcher Höhe? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Auf die Landesbürgschaft hat der Freistaat Sachsen keine Zahlungen geleistet. überdies ist die Landesbürgschaft vorzeitig zurückgegeben worden und damit erloschen. Frage 5: Welche weiteren Verpflichtungen seitens des Freistaates Sachsen bestehen aktuell gegenüber den Unternehmen der Unister Holding? Seitens des Freistaates Sachsen bestehen aktuell keine rechtsgeschäftlich begründeten Verpflichtungen gegenüber den Unternehmen der Unister Holding. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-11-08T10:34:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes