STAATSM11N1STERIUM DES INNERE FTdstaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10452 TDresden, fl . November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6756 Thema: Verdacht auf Sprengstoffanschläge in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde bei Verdacht auf die Planung eines terroristischen An- Schlages mit Sprengstoff in Chemnitz keine GSG 9 eingesetzt, während dies in Freital bei vergleichbarem Tatvorwurf geschah? Die Ermittlungsführung bezüglich des Einsatzes in Freital lag seinerzeit beim Generalbundesanwalt, weshalb für die entsprechenden Einsatzmaßnahmen in erster Linie Kräfte des Bundes eingesetzt wurden. Dagegen lag die Zuständigkeit für den Einsatz in Chemnitz bei sächsischen Behörden, weshalb für die entsprechenden Einsatzmaßnahmen Kräfte des Freistaates Sachsen herangezogen wurden. Frage 2: Welche Behörden, wie z. B. die Generalstaatsanwaltschaft, waren an den Ermittlungen, Durchführung und weitergehende Bearbeitung involviert ? Beteiligt waren: Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft Dresden, Landeskriminalamt Sachsen, Polizeidirektionen Chemnitz und Leipzig, Bereitschaftspolizeipräsidium , Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst , Landesamt für Verfassungsschutz sowie polizeiliche Einsatzkräfte aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Thüringen und der Bundespolizei . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Nach mehreren übereinstimmenden Presseangaben wurde der Tatverdächtige bereits vor der Tat abserviert. Auf Basis welcher Gefahrenprognose erfolgte der Zugriff zeitverzögert? Frage 4: Wieso konnte sich beim Zugriff der Hauptverdächtige der Verhaftung vorerst entziehen und warum konnte die Beobachtung des Flüchtigen nicht aufrechterhalten werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse mussten die Einsatzkräfte davon ausgehen, dass sich Jaber A. im Besitz eines Sprengsatzes, möglicherweise in Form einer Sprengstoffweste, befindet, die kurz vor der Fertigstellung steht oder bereits einsatzbereit ist. Obwohl es Hinweise auf eine Wohnung gab, konnte trotz intensivster Bemühungen zur Lokalisierung des Jaber A. nicht festgestellt werden, in welcher Wohnung sich dieser tatsächlich aufhielt. Insofern stand zu befürchten, dass JaberA. den Einsatz bemerkt und den Sprengsatz im Haus zündet. Dies hätte zu unkalkulierbaren Risiken für die Hausbewohner und die Einsatzkräfte geführt, weshalb ein zunächst geplanter Zugriff im Gebäude abgebrochen wurde, um den Tatverdächtigen nach Verlassen des Gebäudes festzunehmen. Jaber A. konnte beim Verlassen des Wohnhauses durch die eingesetzten Zugriffskräfte nicht eindeutig identifiziert werden. Nachdem ihn die Einsatzkräfte angesprochen hatten , ergriff er die Flucht und nutzte dabei die Deckung geparkter Fahrzeuge. Den nachsetzenden Beamten gelang es nicht, Jaber A. zu ergreifen. Mit einem Warnschuss in den Boden wurde vergeblich versucht, ein Stehenbleiben zu erzwingen. Eine gezielte Schussabgabe auf Jaber A. war nicht möglich, da sich unbeteiligte Personen in Schussrichtung befanden und auch nicht mit letzter Sicherheit feststand, ob der Flüchtende tatsächlich der gesuchte Jaber A. war. In diesem Fall wäre ein Unschuldiger getroffen worden, diese schwierige Entscheidung musste in wenigen Sekunden getroffen werden. Frage 5: Wie viele weitere Fälle von Beobachtung wegen Vorbereitung oder Planung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach Deutschland gekommener Asylbew ^rber und Migranten sind der Landesregierung bekannt? DerjSta^tsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor Mit freiindlichen Grüßen . v*^ Markus Ulbi^ Seite 2 von 2 2016-11-09T10:49:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes