STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2865 ".fDresden, < November 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6760 Thema: Aktivitäten sogenannter "Ludendorffer" in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Einem vorliegenden Medienbericht zufolge sei für den 22. Oktober 2016 durch einen ,Freundeskreis der Ludendorff-Bewegung' eine Veranstaltung in der Gaststätte ,Zum Schießhaus' in Dresden angekündigt . (Vgl. http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2016/10/1 0/vortragueber -die-himmler-bibel-mitten-in-dresden_22475) In der zugehörigen Einladung, die der Fragestellerin vorliegt, ist von einer geschlossenen , Herbstveranstaltung' der genannten Vereinigung die Rede, bei der der Verleger Harm Menkens vortragen werde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregiemng liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugän- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN ge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlieher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identitat seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstlFehe Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten des "Freundeskreis der Ludendorff-Bewegung" sind der Staatsregierung bekannt und über wie viele Anhänger verfügt diese Vereinigung im Freistaat Sachsen? Frage 2: Welche Aktivitäten welcher anderer Bestrebungen oder Vereinigungen, die sich auf die Lehre von Mathilde Ludendorff beziehen, zum Beispiel der zeiüweise in der Bundesrepublik Deutschland verbotene "Bund für Gotterkenntnis", sind der Staatsregierung bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der "Freundeskreis der Ludendorff-Bewegung" ist der Staatsregierung bekannt. Er steht in Bezug zum rechtsextremistischen "Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V." (BfG). Dieser Verein wurde 1937 gegründet und propagiert die Lehren der 1966 ge- Seite 2 von 3 STAATS1V11N1STERIU1VI DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N storbenen Mathilde Ludendorff. Der Verein wurde 1945 verboten und gründete sich 1951 neu. Ein im Jahr 1961 erneut erfolgtes Verbot des Vereins wurde im Jahr 1977 wegen Verfahrensfehlern wieder aufgehoben. Der Verein verkündet ein "Gotterleben", das als "Erbgut" im Unterbewusstsein der Menschen angelegt sei - aber in jeder Rasse auf andere Weise. Deshalb wird die Rassemischung abgelehnt, da sie das "Rasseerbgut" verstreue. Der Verein sieht es als Aufgabe, diese Erkenntnisse der Mathilde Ludendorff zu pflegen und weltanschaulich suchenden Menschen zu übermitteln. Der Verein ist Mitgesellschafter des "Verlages Hohe Warte GmbH". Dieser gibt die Monatsschrift "Mensch & Maß" heraus. Über diese Schrift verbreitet der Verein rechtsextremistisches, insbesondere fremdenfeindliches und revisionistisches Gedankengut. Organisationen, die ebenfalls die Lehren von Mathilde Ludendorff verbreiten, sind der "Bund für Lebenskunde der Gotterkenntnis Ludendorff " in Österreich und die "Versandbuchhandlung Gisela Stiller". Erkenntnisse über die Anzahl sächsischer Anhänger dieser Vereinigung liegen der Staatsregierung nicht vor. Auf der Homepage des BfG wurden wiederholt Vortragsveranstaltungen des BfG für den Freistaat Sachsen angekündigt, darunter Veranstaltungen am 9. Juni und 3. November 2001 in Dresden, am 4. November 2001 in Chemnitz, am 13. März 2004 in Zittau und am 14. März 2004 in Dresden sowie Vortrage am 21. März 2010 und Mitte Oktober 2010 in Dresden. Vom 24. bis 26. Oktober 2008 fand auf der Burg Hohnstein das "14. Uberbündische Burgfest" statt. Hierzu wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 4/14149 verwiesen. Am 22. Oktober 2016 fand in Dresden eine Veranstaltung des "Freundeskreis der Ludendorff -Bewegung" statt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Inwieweit bestehen zwischen welchen Bestrebungen oder Vereinigungen im Sinne der Fragen 1 und 2 welche konkreten Bezüge zu welchen anderen Bestrebungen qder Vereinigungen der extremen Rechten im Freistaat Sachsen? Es Ij'j^ge/ Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt wer denljkön/ien. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mit Freundlichen Grüßen \u, Markus Ulbig^ Seite 3 von 3 2016-11-09T10:30:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes