STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/10463 Dresden,7\ Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6761 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der sächsischen Polizei im September 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der sächsischen Polizei im Monat September 2016 nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz davon Polizeirevier Aue Polizeirevier Freiberg Polizeidirektion Dresden davon Polizeirevier Dresden-Mitte Polizeirevier Dresden-Süd Polizeirevier Dresden-West Polizeirevier Pirna Polizeidirektion Görlitz davon [ Polizeirevier Zittau-Oberland Polizeidirektion Leipzig Polizeidirektion Zwickau davon Polizeirevier Auerbach Polizeirevier Glauchau Polizeirevier Zwickau Landeskriminalamt 15 16 17 96 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSEtN Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 42 Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1), konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im September 2016 war bei 239 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat September 2016 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im September 2016 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatliche Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 35y Fällen wurde im September 2016 Mehrarbeit geleistet, aber eine Mehrarbeitszeit von fpnf runden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich äelei^teten Arbeitsstunden verfallen sind. Mit ffreu^idlichen Grüßen Markus Ul Seite 2 von 2 2016-10-28T09:59:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes