STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEINI Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Durchwahl Herrn Dr. Matthias Rößler Telefon: 0351 564-8001 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Telefax: 0351 564-8024 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/60/33Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Dresden, 0 7. NOV. 2016 Drs.-Nr.: 6/6771 Thema: Arbeitslose junge Menschen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele junge Menschen zwischen 20 und 30 Jahren sind in den Jahren 2000 bis 2015 arbeitslos gewesen? (Bitte nach absoluten und prozentualen Werten sowie Jahreszahlen und Geschlecht aufschlüsseln) Nach Information der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahresdurchschnitt 2015 in Sachsen 13.357 Frauen und 16.417 Männer in der Altersgruppe 20 bis unter 30 Jahre arbeitslos (Bestand). Gemessen an allen Arbeitslosen lag der Anteil Jüngerer bei 16,8 % bzw. 17,3 %. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilic Weitere statistische Angaben, einschließlich der methodischen Hinweise, können der Anlage entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen n tnlage Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Strallenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplalz Seite 1 von 1 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Anlage zur Drs.-Nr. 6/6771 Arbeitslose nach ausgewählten Altersgruppen in Sachsen 2000-2015 Jahr Arbeitslose darunter 20 bis unter 30 Jahre Anteil Altersgruppe an Arbeitslosen (%) Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen 2000 387.868 : 184.134 203.734 64.381 38.695 25.686 16,6 21,0 12,6 2001 399.420 196.225 203.196 66.073 40.684 25.389 16,5 20,7 12,5 2002 405.349 204.445 200.905 69.633 43.645 25.989 17,2 21,3 12,9 2003 403.480 202.361 201.119 71.709 44.262 27.447 17,8 21,9 13,6 20041) 396.328 199.324 197.004 73.461 44.856 28.605 18,5 22,5 14,5 20052) 402.267 207.565 194.696 84.124 50.507 33.616 20,9 24,3 17,3 2006 371.909 187.373 184.529 77.235 45.007 32.226 20,8 24,0 17,5 20073) 321.282 156.964 164.307 65.673 37.031 28.638 20,4 23,6 17,4 2008 278.749 139.101 139.648 58.716 32.704 26.012 21,1 23,5 18,6 20 094) 277.757 149.623 128.135 61.152 35.846 25.306 22,0 24,0 19,7 2010 253.198 136.638 116.560 53.503 30.815 22.689 21,1 22,6 19,5 2011 226.887 120.517 106.371 44.703 24.647 20.056 19,7 20,5 18,9 2012 207.826 112.070 95.756 40.047 22.289 17.758 19,3 19,9 18,5 2013 200.628 109.682 90.946 37.883 21.308 16.575 18,9 19,4 18,2 2014 187.494 101.762 85.732 33.527 18.474 15.053 17,9 18,2 17,6 2015 174.319 94.799 79.519 29.774 16.417 13.357 17,1 17,3 16,8 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost; Angaben im Jahresdurchschnitt 1> Januar 2004: Inkraftreten des § 16 Abs. 2 SGB III. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden ausnahmslos nicht mehr als arbeitslos gezählt; das betrifft nun auch Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bis Ende 2003 während des Maßnahmebesuchs als arbeitslos galten. 2) Januar 2005: Eingeschränkte Vergleichbarkeit auf Grund der Einführung des SGB II. Ab diesem Berichtsmonat ergibt sich die Arbeitslosenzahl aus Daten aus dem IT-Fachverfahren der BA, plausiblen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und ergänzenden Schätzungen der BA. ¦*' Ab Berichtsmonat Januar 2007 werden die Daten zur Arbeitslosigkeit und Arbeitsuche integriert verarbeitet (vorher additiv, vgl. "Methodische Hinweise - Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden"). 4) Mai 2009: Eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund der Einführung des § 46 SGB III. Personen, für die ein Dritter mit der Vermittlung beauftragt wurde, gelten ab diesem Berichtsmonat nicht mehr als arbeitslos. Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. © Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Stand: 28.06 2016 Methodische Hinweise - Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Definition Arbeitsuchende sind Personen, die • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung als Arbeitnehmer/in suchen, - sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben • die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (§ 15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Arbeitslose sind Personen, die • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, ° eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind, - in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß Anwendung. Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. B. hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen oder nach gesetzlicher Vorgabe nicht als arbeitslos gelten. Somit zählen als nichtarbeitslos arbeitsuchend Personen, die ° kurzzeitig (< 6 Wochen) arbeitsunfähig sind, »sich nach § 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, ° mehr als geringfügig beschäftigt sind und Arbeitslosengeld II beziehen, • am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt sind, • an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, • nach § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen (nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist) oder • eine Beschäftigung suchen, aber die weiteren Kriterien des § 16 SGB III für die Zählung als Arbeitslose nicht erfüllen, beispielsweise weil sie bereits eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben. httD://statistik.arbeitsaaentur.de/Statischer-Content/Grundlaaen/Glossare/Generische-Publikationen/AST-Glossar- Gesamtalossar.odf Historie (Auszug) Im Zeitverlauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltungen Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosigkeit. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen benannt: ° Januar 1986 - Inkrafttreten des § 105c Arbeitsförderungsgesetz (ab Januar 1998: § 428 SGB III): Erleichterter Arbeitslosengeldbezug (Alg) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). • Januar 2004 - Inkrafttreten des § 16 Abs. 2 SGB III: Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden ausnahmslos nicht mehr als arbeitslos gezählt.. ° Januar 2005 - Einführung des SGB II: Mit Einführung des SGB II treten neben den Agenturen für Arbeit weitere Akteure (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) auf den Arbeitsmarkt, die für die Betreuung von Arbeitsuchenden zuständig sind. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich daher ab Januar 2005 aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA), aus als plausibel bewerteten Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und, sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden, aus ergänzenden Schätzungen. Ab Berichtsmonat Januar 2007 werden diese Daten integriert verarbeitet (vorher additiv). Nähere Informationen zur „integrierten Arbeitslosenstatistik" finden Sie im. Methodenbericht unter: httD://statistik.arbeitsaaentur.de/Statischer-Content/Grundlaaen/Methodenberichte/Arbeitsmarktstatistik/Generische- Publikationen/Methodenbericht-Intearierte-Arbeitslosenstätistik.Ddf Erleichterter Arbeitslosengeld-Il-Bezug (Alg II) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). ° Januar 2009 - Einführung des § 53a SGB II: Erwerbsfähige Leistungsbezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten als nicht arbeitslos. • Januar 2009 - Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (§ 16 Abs. 2 SGB III): Die Teilnahme an allen Maßnahmen nach § 45 SGB III (vor Inkrafttreten der Instrumentenreform 2012 vom 1. April 2012 § 46 SGB III) ist stets als Anwendungsfall des § 16 Abs. 2 SGB III anzusehen und unabhängig von den konkreten Maßnahmeinhalten und der wöchentlichen Dauer der Inanspruchnahme des Teilnehmers ist die Arbeitslosigkeit während der Maßnahme zu beenden. Nähere Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie im Qualitätsbericht (Kapitel 6: "Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit", siehe unten stehenden Link). Darüber hinaus führen Änderungen der operativen Systeme, in den Datenverarbeitungsverfahren, Aktualisierung der Berufs- und Wirtschaftsklassensystematik zu zeitlichen und räumlichen Einschränkungen bei einzelnen Merkmalen. Nähere Informationen können Sie den Fußnoten der jeweiligen Statistik oder dem Qualitätsbericht "Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden" http://statistik.arbeitsagentur.de/cae/servlet/contentblob/4318/DublicationFile/854/Qualitaetsbericht-Statistik-Arbeitslose- Arbeitsuchende.odf 0 Bundesagentur für Arbeit Statistik Anhebung der Altersgrenze Methodische Hinweise - Anhebung der Altersgrenze Die Altersgrenze stellt den Zeitpunkt dar, ab dem für eine Person kein Anspruch mehr auf Sozialleistungen nach dem SGB III bzw. SGB II besteht und stattdessen unter den Anspruchsvoraussetzungen des SGB VI die Regelaltersrente geleistet wird. Bisher lag die Altersgrenze bei 65 Jahren. Am 20.04.2007 wurde das "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung" beschlossen. Dieses sieht eine sukzessive Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre vor. Ab 01.01.2012 sind die ersten Personen des Geburtsjahrgangs 1947 von dieser Anhebung betroffen. Die letzte Anhebung der Altersgrenze findet für den Geburtsjahrgang 1964 am 01.01.2031 statt. Beiliegender Tabelle kann die stufenweise Anhebung der Altersgrenze entnommen werden: Für den erfolgt eine Anhebung auf Vollendung eines j Geburtsjahrgang ' um . Monate " Lebensalters von 1947 1 65 Jahren + 1 Monat 1948 SlKiiilBllliiil 65 Jahren + 2 Monaten 1949 3 65 Jahren + 3 Monaten 1950 lilliiiilSlilliili 65 Jahren + 4 Monaten 1951 5 65 Jahren + 5 Monaten 1952 ¦Bl^lplIülSlllH 65 Jahren + 6 Monaten 1953 7 65 Jahren + 7 Monaten 1954 liBiBÄiiiiiiaii 65 Jahren + 8 Monaten 1955 9 65 Jahren + 9 Monaten 1956 llillSlllililiÄiS 65 Jahren + 10 Monaten 1957 11 65 Jahren + 11 Monaten 1958 iiiSliSSRaiiiiil 66 Jahren 1959 14 66 Jahren + 2 Monaten 1960 IHiSSISISIlSiSliill 66 Jahren + 4 Monaten 1961 18 66 Jahren + 6 Monaten 1962 20 66 Jahren + 8 Monaten 1963 22 66 Jahren + 10 Monaten ab 1964 lilliliBlSIlBIlSII 67 Jahren 2016-11-07T12:07:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes