STA ATSMl Nl STERlU M FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6777 Thema: Aufbau von Demenz-Anlaufstellen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Freien Presse vom 26.09.2016 war nach Aussagen von Frau SM Klepsch zu entnehmen , das!» in Sachsen bis 2017 Demenz-Anlaufstellen aufgebaut werden sollen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aufgaben sollen die Demenz-An laufstellen übernehmen ? Die Beratungsstellen für Demenzkranke sollen zu vorhandenen Leistungs-, Betreuungs- und Unterstützungsanboten beraten und Auskünfte erteilen. Frage 2: Wie werden die Demenz-An laufstellen mit existierenden Strukturen , bspw. der Pflegeberatung vernetzt? Die Beratungsstellen für Demenzkranke sind Teil der Aufgaben des Pflegekoordinators und fügen sich in das System der vernetzten Pflegeberatung ein. Frage 3: Welche Trägerschaft werden die Demenz-An laufstellen haben? Die Art der Trägerschaft ist durch die Förderung nicht vorgegeben. Frage 4: Wie viele Demenz-Anlaufstellen und in welchen Orten sollen diese aufgebaut werden? Zielgröße für jeden Pflegekoordinator ist eine Beratungsstelle für Demenzkranke . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-16/981 Dresden, ~ November 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: Wie hoch sind die Landesmittel, die für den Aufbau und Betrieb der Demenz -Anlaufstellen aufgewendet werden und in welchen Titeln sind diese veranschlagt ? Die Beratungsstelle für Demenzkranke ist Teil der vom Freistaat Sachsen geförderten Aufgaben der Pflegekoordinatoren. Die Einführung von Pflegekoordinatoren ist im Haushaltsplan 2015/2016 in Höhe von je 520,0 TEUR bei 0806/63370 veranschlagt. Im Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2017/2018 wurden die Maßnahmen der Pflegekoordinatoren bei Kapitel 0805 Titel 633 58, Position 1, in Höhe von 520,0 TEUR jeweils für 2017 und 2018 veranschlagt Mit freundlichen Grüßen J. Barbara Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-11-03T14:17:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes