SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6779 Thema: Barrierearmer Zugang zur Albrechtsburg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen GmbH wirbt auf ihrer Internetseite damit, dass sich die Albrechtsburg Meißen im Bereich der Barrierefreiheit als Trendsetter erweist. Auf einem Faltblatt der Tourist-Information Meißen wird darauf verwiesen, dass Sachsens historischster Platz - der Domplatz in Meißen - barrierefrei sei: http://www.touristinfo-meissen.de/download/tourismus/Flyer Panoramaaufzug 2012.pdf Allerdings erfolgt der Zugang zum Domplatz, zur Albrechtsburg und zum Dom nach dem Panorama-Aufzug über Kopfsteinpflaster, welches insbesondere für Rollstuhlfahrer allein nur schwer bis gar nicht zu bewältigen ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fläche des Meißener Domplatzes befindet sich zu unterschiedlichen Anteilen sowohl im Eigentum des Freistaates Sachsen (rd. 2.178 m2 ) als ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UU46-B 2000/1115/87- 2016/50884 Dresden, 3 . November 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN auch der Stadt Meißen (rd. 4.374 m2) . Die räumliche Aufteilung ist aus der anliegenden Flurkarte ersichtlich. Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Meißen wurde in den Jahren 2010/2011 eine Baumaßnahme zur Gestaltung und besseren Begehbarkeit des historischen Domplatzes durchgeführt. Die Gesamtkoordination während der Planung und Bauausführung erfolgte durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB). Hierbei wurde die behindertengerechte Erschließung des Domplatzes geprüft. Der Vorschlag, die Oberfläche des gesamten Wildpflasters beim Wiedereinbau zu glätten, ist im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren versagt worden. Im Rahmen der Ausführung der Pflasterarbeiten wurde jedoch auf einen möglichst ebenen Einbau geachtet. Ungeachtet dessen besteht gegenwärtig eine erschwerte Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit für Menschen mit Einschränkungen . Die Stadt Meißen besitzt auf dem Domplatz die Verkehrshoheit. Der Bedarf von Behindertenparkplätzen auf diesem Areal wurde bei der Stadt Meißen angemeldet, bislang jedoch nicht positiv beschieden. Frage 1: Welche Hinweise und Beschwerden von Personen und/oder Verbänden liegen in Bezug auf diese Hürde vor? Frage 2: Welche Lösungen wurden wann und von wem für die Bewältigung dieser Hürde vorgeschlagen? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Schreiben des Behindertenbeauftragten des Landratsamtes Meißen, Herrn Volkmar Patzelt, vom 21. Oktober 2009 an den Oberbürgermeister der Stadt Meißen, Herrn Olaf Raschke Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Die SIB-Niederlassung Dresden 1 übernahm die Beantwortung und erläuterte mit Schreiben vom 14. Dezember 2009 die unter den Rahmenbedingungen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zur Ausführung kommende Lösung. Durch eine sorgsame Verlegung des vorhandenen Wildpflasters sollte dennoch eine größtmögliche Ebenheit hergestellt werden. Petition an den Sächsischen Landtag (Pet.-Nr. 05/04141/4) Die im September 2013 eingegangene Petition richtete sich ebenfalls auf die Herstellung des barrierefreien Zugangs des Domplatzes bzw. dessen barrierefreie Oberflächengestaltung. Der Petition konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht abgeholfen werden. Hinweise/Beschwerden im Bereich der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG) Seit 2013 gingen sieben schriftliche Hinweise bzw. Beschwerden zur nicht ausreichenden barrierefreien Erschließung der Albrechtsburg ein. Im Rahmen der Beantwortung verwies SBG auf die vor Ausführung der Pflasterarbeiten erfolgten Abstimmungen mit dem Schwerbehindertenverband. Gleichzeitig wurde die Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zwischen dem Schrägaufzug und der Albrechtsburg durch SIB unter Beteiligung der Stadt Meißen und erneuter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange angekündigt. Anfrage des Stadtrates Herrn Andreas Graff vom Februar 2016 an den Oberbürgermeister der Stadt Meißen, Herrn Olaf Raschke Gefragt wurde, welche Maßnahmen vorgesehen sind, damit der Domplatz behindertengerecht genutzt werden kann. Die von der Stadt Meißen vorgenommene Beantwortung ist der Staatsregierung nicht bekannt. Gespräch des zweiten Vizepräsidenten des Sächsischen Landtages, Herrn Horst Wehner, MdL, am 16. Februar 2016 mit dem Leiter der SIB-Niederlassung Dresden 1, Herrn Ludwig Coulin, sowie der Seniorenvertretung der Stadt Meißen, u. a. vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Günther Brendel, und Herrn Georg Krause , ehern. Mitglied/Stadtbaubürgermeister Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN S SACHsEN Gegenstand der Beratung waren die problematische Begehbarkeit bzw. die für Rollstuhlfahrer nicht ohne Hilfe mögliche Befahrbarkeit des Pflasterbelages des Domplatzes. Durch Herrn Georg Krause wurden Skizzen mit Vorschlägen zur Verbesserung vorgestellt und mögliche Varianten als Bahnen auszuführender Verbindungen vom Schrägaufzug zu Albrechtsburg und Dom erläutert. Frage 3: Welche baulichen Lösungen zur Bewältigung dieser Hürde (Weg zwisehen Panorama-Aufzug, Albrechtsburg und Dom) kommen in Betracht und mit welchen voraussichtlichen Kosten? Frage 4: Welche Lösung wird favorisiert? Frage 5: Ist die Umsetzung eines barrierefreien Weges bzw. Streifens für Rollstuhlfahrer zwischen Panorama-Aufzug, Albrechtsburg und Dom geplant ? Wenn ja, wann? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 - 5: Gegenwärtig ist eine planerische Untersuchung zu Möglichkeiten der Verbesserung der Barrierefreiheit zwischen dem Schrägaufzug und der Albrechtsburg durch SIB beauftragt . Erst nach deren Abschluss und Abstimmung mit der Stadt Meißen als Eigentümerin des größeren Teils des Domplatzes können konkrete Aussagen zu baulich möglichen und denkmalschutzrechtlich genehmigungsfähigen Lösungen, voraussichtlichen Kosten und Umsetzungszeiträumen getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 4 von 4 „ ~ / / ! 18 ( ) <> 118 --0 ./ 112 -, 143 118 0 124 118 er () /• „,,,""/ '~, . / 126 '-,_ 10..