STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/6781 Thema: Gutachten des SMS zur medizinischen Versorgung I Ärzte 2030 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut https://www .medienservice.sachsen.de/medien/news/20554 7 gibt es nun das Gutachten zum Versorgungs- und Arztbedarf in Sachsen im Jahr 2030. Mit der Kleinen Anfrage 6/2346 vom 04.08.2015 und mit der Kleinen Anfrage 6/4506 vom 08.03.2016 wurde bereits nach dem fachärztlichen Versorgungsschlüssel gefragt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es bereits ähnliche Gutachten? Bisher gab es keine ähnlichen Gutachten. Frage 2: Was kostete das oben benannte Gutachten? Die Gesamtkosten des Gutachtens beliefen sich auf 53.308 EUR. Frage 3: Wann wurde das oben benannte Gutachten in Auftrag gegeben und steht die Beauftragung in einem Zusammenhang mit den benannten Kleinen Anfragen? Der Vertrag zur Gutachtenbeauftragung wurde seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz am 12.12.2013 unterzeichnet . Die Beauftragung steht in keinem Zusammenhang zu den benannten Kleinen Anfragen aus den Jahren 2015 und 2016. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141 .51-16/986 Dresden, lf Oktober 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Weshalb bedurfte es des Gutachtens, obwohl der Versorgungsschlüssel nach den oben benannten Kleinen Anfragen ohnehin bereits bekannt ist? Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland mit der Erstellung eines "Gutachtens zur Entwicklung des ambulanten Versorgungs- und Ärztebedarfs in Sachsen " im Jahr 2030 beauftragt. Auf Basis der ausgewerteten Echtabrechnungsdaten der ambulanten medizinischen Versorgung sowie der Daten aus der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung hat der Gutachter die zukünftige Entwicklung des ambulanten Versorgungs- und Ärztebedarfs in das Jahr 2030 projiziert und dargestellt. Aus den genannten Kleinen Anfragen geht kein Versorgungsschlüssel für die fachärztliche und hausärztliche Versorgung im Jahr 2030 hervor. Mit freundlichen Grtißen ~Ora~---~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-10-28T08:57:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes