STAATSTVI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141.51/8658 ^Dresden, /. November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6788 Thema: Telearbeit in der sächsischen Verwaltung II Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der 22. Sitzung vom 8. Oktober 2015 und damit vor etwas mehr als einem Jahr wurde der AfD-Antrag (6/2800) ,Mehr Telearbeitsplätze in der sächsischen Verwaltung' von allen Fraktionen abgelehnt. Ein Ablehnungs-Argument ging dahin, dass bereits eine Umsetzung stattfinden würde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern hat die Staatsregierung seit Ablehnung des Antrages Initiativen in den Ministerien zur Errichtung von mehr Telearbeitsplätzen er griffen? Frage 2: Wurde überhaupt ein weiteres Projekt seit der Ablehnung initiiert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zum 1. September 2016 ist die überarbeitete Rahmendienstvereinbarung zur mobilen Arbeit im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern in Kraft getreten. Im Vergriff auf die Neuregelung wurde in Pilotvorhaben bei der Gewährung von alternierenden Telearbeitsplätzen von den engen Voraussetzungen der bisherigen Rahmendienstvereinbarung bereits abgewichen . Mit der neuen Rahmendienstvereinbarung wurden die Voraussetzungen für die alternierende Telearbeit weiter gefasst und darüber hinaus um die Möglichkeit der mobilen Kurzzeit-Telearbeit erweitert, um noch umfassender auf die Bedürfnisse der Bediensteten nach Telearbeit eingehen zu können. Damit wurde die Attraktivität von Telearbeit für Bedienstete erhöht, was sich an der zunehmenden Wahrnehmung von Telearbeit insbesondere Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STEP1UM DES INNERN Freistaat SACT-ISE1N zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf widerspiegelt. Die weiter gefassten Voraussetzungen für die alternierende Telearbeit haben sich dabei bewährt. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz informiert, dass im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis 11. Oktober 2016 in 98 Fällen die Möglichkeit für mobiles Arbeiten geschaffen wurde, jedoch ohne dienstseitige Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) wird der Anteil der alternierenden Telearbeitsplätze an der Gesamtanzahl der Arbeitsplätze im SMF von 4 % auf 8 % bis Ende des Jahres 2016 ansteigen. Im nachgeordneten Bereich wird perspektivisch eine entsprechende Größenordnung angestrebt. Darüber hinaus wurde im Abfragezeiträum in nachfolgenden Bereichen des SMF die Pilotierung der alternierenden Telear beit aufgenommen: Geschäftsbereich des Landesamtes für Steuern und Finanzen: Zentrale Reisekostenabrechnungs- und Servicestelle Organisationsbereiche der Abteilung III Arbeitseinheiten der Dienstunfallfürsorge Leitstelle materielles Bezügerecht und Bezügeverfahren Leitstelle IT-Bezügeverfahren Leitstelle IT-Verfahren Fördermittel Abteilung IV (Rechtsabteilung) Finanzämter: Lohnsteuerarbeitgeberstelle Umsatzsteuer-Voranmeldestelle Veranlagung Sonstige Steuerpflichtige Veranlagung Personengesellschaften Veranlagung Körperschaften. Für den nachgeordneten Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) wurde mit Wirkung vom 26. Januar 2016 die Dienstvereinbarung über die Gewährung von dezentraler Arbeit zur Pflege von Angehörigen und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Pilotprojekt für ein Jahr in Kraft gesetzt . Diese Dienstvereinbarung trat bereits zum 15. April 2015 im Ministerium in Kraft. Frage 3: Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten, die für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes kalkuliert werden? Die Dyrchschnittskosten für die Einrichtung der vorhandenen Telearbeitsplätze sind nicht rechne benh^ ^ezifferbar, da die Ressorts diese Kosten nach verschiedenen Maßstäben bein .y^o sind die Kosten z. B. abhängig von den örtlichen und technischen Gegeite ^i. Mit frjsurjdlichen Grüßen u^ Markus Ulbic Seite 2 von 2 2016-11-09T09:49:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes