STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/ Dresden, . Oktober 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/68 Thema: Kenntnisse der Staatsregierung im Fall „Corelli“ 2 L^öfcsMvÄnttDrt-iteg . Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 01.10.2014 wurde bekannt, dass der V-Mann Thomas R. alias Corelli' dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 2005 eine CD mit Bildmaterial übergeben habe, die er unter dem Label 'Nationalsozialistischer Untergrund' (NSU) in der rechten Szene vertrieben habe.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller auf Medienberichte Bezug nimmt, wonach vor kurzem im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein Datenträger aufgefunden worden sei, auf dem sich Dateien befänden, die die Wörter „Nationalsozialistischer Untergrund“ und „NSU“ enthalten. Wegen eines weiteren Datenträgers aus dem Besitz des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr. 6/33, verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt hatte welche sächsische Behörde der Staatsregierung Kenntnis von dieser CD und ihrem Inhalt? Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Die zuständigen sächsischen Sicherheitsbehörden haben die in der Vorbemerkung erwähnte Medienberichterstattung zur Kenntnis genommen und STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN damit erstmalig von der Existenz des genannten Datenträgers und seines mutmaßlichen Inhalts erfahren. Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Behördenleitung, der Innenminister, die PKK darüber informiert und weiche Maßnahmen wurden veranlasst? Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird über Medienberichte, die das Bundesamt für Verfassungsschutz betreffen, üblicherweise nicht informiert. Frage 3: Verfügen (welche?) sächsische Behörden über eine Kopie dieser CD und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurden diese dem 3. Untersuchungsausschuss des 5. Sächsischen Landtages zur Verfügung gestellt? Frage 4: Wann haben welche sächsischen Behörden erstmals Kenntnis vom Begriff „Nationalsozialistischer Untergrund“ bzw. „NSU“ erhalten? Von der Existenz einer mutmaßlichen Terrorgruppe mit der Bezeichnung „Nationalsozialistischer Untergrund“ bzw. „NSU“ haben sächsische Sicherheitsbehörden erstmals am 10. November 2011 im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu einem Brand in einem Wohnhaus am 4. November 2011 in Zwickau Kenntnis erhalten. Frage 5: War „Corelli“ auch Informant des sächsischen Verfassungsschutzes und wenn jm Zeitraum? Nein. idlichen Grüßen itwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 5/10221 wird verwiesen. Seite 2 von 2