STAATSMìNìSTERìUTVI DER JUSTìZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraßo 7 | 01097 Drssdôn Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6801 Thema: Verfolgung von Straftaten gegen Bürgerbüros von Mandatsträgern /Pol itischen Parteien Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lnwiefern sieht die Staatsregierung Angriffe auf Abgeordnetenbüros/ Parteibüros durch das regelmäßige Ausbringen von ekelerregenden Körperflüssigkeiten gegen Schaufensterscheiben/ Türen, mit dem expliziten Hinweis auf das Missfallen der betreffenden Partei, als strafbare Hand I u ng -wen igstens Anfa ngsverdacht- an? Die Frage ist auf die (strafrechtliche) Bewertung eines nur allgemein umrissenen Sachverhalts gerichtet. Die Frage, ob im Sinne eines Anfangsverdachts sämtliche Voraussetzungen eines Straftatbestandes erfüllt sind, bedarf einer Prüfung anhand des konkreten Einzelfalles. Abstrakt kämen beispielsweise ein Anfangsverdacht einer Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gemäß S 303 Abs. 1 und 2 StGB oder wegen Beleidigung gemäß S 185 StGB in Betracht. ÐNS¡J w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de' Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-3402/1 6 Dresden, 9. November2016 sl I Flt[ tË WANDEL HINTER GITTERN 300 Jahic 0efånqnir Wâldhclm 300 Jahrc såchs¡sche Vollzugsgrschichte Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www justiz sachsen de/smj Verkehrsverblndung: Zu eneichen mit Straßenbahnl¡nien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfah rt Hospitalstraße 7 'zugang fi¡r elektron¡sch signi€rt6 sowio ftlr verschlùssêltê 6lektron¡schê Dokumente nur ûbôr dss ElêKron¡sche Ger¡chts- und Vôrwaltungspostfach; nåhere lnformationen unt€r M egvp dê Seite 1 von 3 STAATSMì NISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN IilI NSIJlw lm Übrigen wird von einer Beantwortung der Frage abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser lnformationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, dem Abgeordneten lnformationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-l-03). Frage 2: Steht die Verfolgung einer Straftat, wie Angriffe auf Abgeordnetenbüros/ Parteibüros , im öffentlichen lnteresse? Diese Frage ist ebenfalls auf eine Bewertung eines nur allgemein umrissenen Sachverhalts gerichtet. ln der Regel dürfte die Verfolgung einer solchen Straftat aufgrund der Stellung der politischen Parteien und Abgeordneten in der Verfassung und im öffentlichen Leben im öffentlichen lnteresse liegen. lm Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. Frage 3: lnwiefern ist eine vorläufige Festnahme nach S 127 I StPO dem rein privaten Lebenskreis des Festnehmenden zuzurechnen, wenn dieser keinerleiVorbeziehung zurn Täter hat? (Bitte allgemeine Angabe und bezogen auf Frage 1) Auch diese Frage ist auf eine Bewertung eines nur allgemein umrissenen Sachverhalts gerichtet. Unabhängig davon kann eine Beantwortung der Frage auch deshalb nicht erfolgen, weil eine juristische Definition der Begrifflichkeit ,,rein privater Lebenskreis" nicht ersichtlich ist, es sich vielmehr um eine Auslegungsfrage im Einzelfall handelt. Seite 2 von 3 STAATSMì NìSTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN ilNS¡l ry Frage 4: Wäre eine Straftat w¡e in Frage I beschrieben der politisch mot¡v¡erten Kriminalitätzuzu ¡echnen? Wenn ne¡n, warum nicht? Diese Frage ist ebenfalls auf die Bewertung eines nur allgemein umrissenen Sachverhalts gerichtet. Nachdem der Fragesteller in der in Bezug genommenen Frage 1 ein Missfallen einer politischen Partei voraussetzt, dürfte eine solche Straftat im Allgemeinen der politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen sein. Frage 5: Wie viele Angriffe auf Büros oder Personen in den Büros politischer Parteien hat es in Sachsen im Jahr2016 gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis, Partei , Einordnung PMK, Angabe ob Tat aufgeklärt und Ausgang des Verfahrens mit jeweiliger Rechtsgru ndlage) Zur Beantwortung nehme ich auf die anliegende tabellarische Aufstellung Bezug, die auf einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit Stand vom 28. Oktober 2016 beruht. Mit freundlichen Grüßen 2ù-.3 Sebastian Gemkow Anlage: Tabellarische Ü bersicht Seite 3 von 3 Tabelle zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs. Nr. 6/6801 Kreis zum Nachteil Partei Einordnung PMK geklärt Delikt Ausgang des Verfahrens Chemnitz, Stadt AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt AFD PMK -links- ja Sachbeschädigung nach Einspruch gegen Strafbefehl: gerichtliche Einstellung nach §§ 47, 45 Abs. 3 JGG Chemnitz, Stadt AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt Bündnis 90/Die Grünen PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt Bündnis 90/Die Grünen nicht zuzuordnen - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Chemnitz, Stadt Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Dresden, Stadt AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Dresden, Stadt AFD nicht zuzuordnen - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Dresden, Stadt Bündnis 90/Die Grünen PMK -rechts- - Verw. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Dresden, Stadt Bündnis 90/Die Grünen nicht zuzuordnen - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Dresden, Stadt CDU PMK -links- - Sachbeschädigung Polizeiliche Ermittlungen dauern an Dresden, Stadt CDU nicht zuzuordnen - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Dresden, Stadt Die Linke nicht zuzuordnen - Beleidigung Polizeiliche Ermittlungen dauern an Leipzig, Stadt AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Polizeiliche Ermittlungen dauern an Leipzig, Stadt AFD nicht zuzuordnen - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Leipzig, Stadt CDU PMK -links- - Sachbeschädigung Ermittlungsverfahren noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig Leipzig, Stadt Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Ermittlungsverfahren noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig Leipzig, Stadt Die Linke PMK -rechts- - Verw. Kennzeichen Polizeiliche Ermittlungen dauern an LK Bautzen AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Polizeiliche Ermittlungen dauern an LK Bautzen AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Bautzen AFD nicht zuzuordnen - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Bautzen Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Bautzen Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Ermittlungsverfahren noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig LK Bautzen Die Linke nicht zuzuordnen - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt 2 Kreis zum Nachteil Partei Einordnung PMK geklärt Delikt Ausgang des Verfahrens Erzgebirgskreis AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Erzgebirgskreis AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Erzgebirgskreis AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt Erzgebirgskreis AFD PMK -links- - Diebstahl Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Görlitz AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Ermittlungsverfahren noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig LK Görlitz Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Leipzig AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Leipzig AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Leipzig AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Leipzig AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Meißen Die Linke PMK -rechts- - Verw. Kennzeichen Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Mittelsachsen AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Mittelsachsen AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Mittelsachsen AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Mittelsachsen CDU nicht zuzuordnen ja Üble Nachrede Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO LK Mittelsachsen Die Linke nicht zuzuordnen - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Mittelsachsen SPD PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Mittelsachsen SPD PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Mittelsachsen SPD PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Nordsachsen AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Nordsachsen AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Ermittlungsverfahren noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig LK Nordsachsen AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Polizeiliche Ermittlungen dauern an LK Nordsachsen AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Nordsachsen Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Nordsachsen Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Polizeiliche Ermittlungen dauern an 3 Kreis zum Nachteil Partei Einordnung PMK geklärt Delikt Ausgang des Verfahrens LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge CDU nicht zuzuordnen - Sachbeschädigung Polizeiliche Ermittlungen dauern an LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Polizeiliche Ermittlungen dauern an LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Polizeiliche Ermittlungen dauern an LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Die Linke PMK -rechts- ja Sachbeschädigung Verbindung mit einer anderen Sache LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge NPD PMK -links- - Sachbeschädigung Ermittlungsverfahren noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig Vogtlandkreis Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt LK Zwickau AFD PMK -links- - Sachbeschädigung Polizeiliche Ermittlungen dauern an LK Zwickau Die Linke PMK -rechts- - Sachbeschädigung Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt 20161110080306 KA6-6801_anl 2016-11-11T08:42:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes