STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51/8665 Dresden,/;/November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6807 Thema: Ehrungen für langjährigen aktiven ehrenamtlichen Dienst bei der FFW nach VwV Fw HEZ, VwV Feuerwehr-Ehrenzeichen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei Ehrungen müssen die Abzeichen für 25 gekauft werden. Wieso sind die Gebühren so hoch? Frage 2: Warum müssen Ehrungen des Freistaates auch von der Gemeinde finanziert werden? Welchen Anteil übernimmt dabei der Freistaat, welchen die Gemeinden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bei den durch den Freistaat Sachsen als staatliche Anerkennung, jeweils verbunden mit einer Verleihungsurkunde, gestifteten Feuerwehr- und Helfer- Ehrenzeichen am Band für den langjährigen aktiven, ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr, im Rettungsdienst und in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie bei den Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz für besondere Verdienste um die Entwicklung des Brand- Schutzes, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Einsatz werden die Kosten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern in vollem Umfang getragen. Eine Kostentragung durch die Kommunen im Freistaat Sachsen ist in der VwV Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen bzw. war in der VwV Feuerwehr-Ehrenzeichen nicht vorgesehen. Gebühren für die Beantragung und Zustimmung zur Verleihung bzw. Ehrung mit den Ehrenzeichen werden nicht erhoben. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 3: Wie viele Ehrungen fanden in den letzten zehn Jahren statt und welche Kosten haben diese für die Kommunen und den Freistaat verursacht? (bitte nach Gemeinde , Freistaat und Kommune einzeln aufschlüsseln) Die Anzahl der ausgereichten Ehrungen mit dem jeweiligen Ehrenzeichen kann der beigefügten Anlage entnommen werden. Die Gesamtzahl beträgt 31.201 für den Zeiträum von 2007 bis 2016. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil eine Auswertung von 31.201 Anträgen zur Auszeichnung mit dem Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen zur Aufteilung auf die Gemeinden notwendig wäre. Die Staatsregierung kam dabei bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass angesichts der Aktenmenge dieser Aufwand innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne eine Gefährdung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit sowie der sonstigen Aufgabenwahrnehmung nicht leistbar ist. Von einer vollständigen Beantwortung - Aufteilung der Feuerwehr - und Helfer-Ehrenzeichen auf die Gemeinden - wird daher abgesehen. Die Kosten der Beschaffung von Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen inklusive einer Verleihungsurkunde belaufen sich bei den Ehrenzeichen am Band je Ehrenzeichen auf durchschnittlich 5,79 Euro. Bei den Ehrenzeichen als Steckkreuz belaufen sich die Kosten auf durchschnittlich 17,95 Euro je Ehrenzeichen. Somit entstanden dem Freistaat Sachen ^ ür die Beschaffung von 30.749 Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen am Band/Ko^ten in Höhe von 178.036,71 Euro und für die Beschaffung von 452 Feuerwehr / urfd Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz Kosten in Höhe von 8. 113,40 Euro. Mi ffeufidlichen Grüßen Markus Ulbic Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Frage 3 LT-Drs. 6/6807 Ehrenzeichen 2016 2015 2014 Jahr 2013 2012 2011 2010 2009 2008 200~i Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band in Bronze Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band 1.376 1.236 1.334 1.505 1.561 1.217 1.471 1.513 1.808 1.97 Silber 480 566 780 847 931 865 935 1.150 1.044 94C _Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band in Gold Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz in Silber 594 559 643 300 640 552 759 g-^9 1.007 881 35 34 53 48 42 39 37 32 28 Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz Helfer-Ehrenzeichen am Band in Bronze i Gold 66 124 Helfer-Ehrenzeichen am Band in Silber 34 21 Helfer-Ehrenzeichen am Band in Gold Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz in Silber Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz in Gold 16 11 2016-11-14T10:24:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes