SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KU LTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6808 Thema: Ersthelfer*innen an sächsischen Schulen (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen sächsischen Schulen ist zurzeit keine Beschäftigte , kein Beschäftigter benannt, welche/r die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten (§1 0 (2) Arb- SchG) übernimmt? Gemäß § 26 Abs. 1 GUV V-A 1 müssen an allen Schulen ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen. Eine schulscharfe statistische Erfassung hierzu liegt derzeit nicht vor. Mit der Qualifizierung von fünf Prozent der Lehrkräfte zu Brandschutzhelfern wurde in diesem Jahr begonnen; bis Ende 2019 soll die Maßnahme abgeschlossen sein. An allen Schulen sind zudem vom Schulleiter bestellte Sicherheitsbeauftragte eingesetzt. Diese sind auch zuständig für Fragen der Evakuierung , sofern der Schulleiter diese Aufgabe nicht selbst wahrnimmt. Verantwortlich für die Einhaltung der öffentlichrechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen an den Schulen ist gemäß § 42 Abs. 1, 2 SchuiG und § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG der Schulleiter. Frage 2: Wie erfolgt die Ausbildung der benannten Beschäftigten und wie wird die besondere Gefährdungslage durch ·die einrichtungsbedingte Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt? Die Ausbildung der Ersthelfer obliegt der Unfallkasse Sachsen. Die Ausbildung der Brandschutzbeauftragten erfolgt im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung durch die ARGE FASI Koop TUC (Arbeitsgemeinschaft Fachkräfte für Arbeitssicherheit für die sicherheitstechnische Betreuung der Sächsischen Bildungsagentur und der öffentlichen Schulen in deren Zuständigkeitsbereich in Kooperation mit der Technischen Universität Chemnitz) . Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung der Schulen beraten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Schulleiter bezüglich der Maßnahmen, Seite 1 von 2 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/5/43 Dresden ,~P . November 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS lj SACHsEN die zur Evakuierung der Beschäftigten und der Schüler erforderlich sind, insbesondere in Bezug auf die Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen. Frage 3: An welchen Schulen ist während der Unterrichtszeit kein speziell auf die Bedürfnisse der Ersten Hilfe bei Kindern und Jugendlichen ausgebildeter Ersthelfer /Ersthelferin vorhanden? Wie unter Frage 1 ausgeführt, müssen an allen Schulen ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Sachsen angestrebt, auch alle anderen Lehrkräfte zu einer wirksamen Ersten Hilfe zu befähigen . Frage 4: Wie erfolgt die Ausbildung der speziell auf die Bedürfnisse der Ersten Hilfe bei Kindern und Jugendliche ausgebildeten Personen und in welchem Zeitraum wird diese erneuert? Die Ausbildungsinhalte für die Ersthelfer werden durch die Unfallkasse Sachsen festgelegt . Diese sind zielgerichtet auf die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ausgerichtet . So gibt es beispielsweise für Grundschullehrer speziell den Lehrgang "Erste Hilfe bei Kinderunfällen" . Die Ersthelfer sind in der Regel alle zwei Jahre fortzubilden . Frage 5: Wie oft muss pro Schuljahr eine Übung I ein Probealarm erfolgen, um die Abläufe zu üben und Fehlerquellen zu erkennen? Wer ist für die Durchführung dieser Maßnahme zuständig? Es sollen jährlich zwei Probealarme durchgeführt werden, davon der erste angekündigt und der zweite unangekündigt. Verantwortlich ist der Schulleiter, der hierbei die Unterstützung der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-11-11T14:16:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes