SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERIUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/6821 Thema: KdU - Angemessenheitsermittlung („schlüssige Konzepte") Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage zielt auf eine statistische Auswertung von sozialgerichtlichen Verfahren, in denen im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - hier in Form der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) - vom jeweiligen Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erlassene „KdU-Angemessenheitswerte" streitig sind oder waren. Der Beantwortung der Fragen ist folgendes voranzustellen: Im Freistaat Sachsen wurden von den Landkreisen und Kreisfreien Städten bislang keine Satzungen nach § 22a Abs. 1 SGB II erlassen, in denen bestimmt wird, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Prinzipale Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Landessozialgericht, in denen derartige Satzungen geprüft und gegebenenfalls für ungültig hätten erklärt werden können, konnten demnach noch nicht anhängig werden. Seite 1 von 5 Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de• Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-3369/16 Dresden, ~ . November 2016 1: 1~ ' ~ WANDEL HINTER GITIERN JOO Jahr~ Gefängnis Waldheim :mo Jahre söchsisch• Vollzugsgeschicht• Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www justiz sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalslraße 7 'Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nahere Informationen unter wwwegvp.da STAATSMlNlSTERIUM DER JUSTlZ ~SACHsEN Die entsprechenden „KdU-Angemessenheitswerte" sind daher bislang allein in Verwaltungsvorschriften bestimmt und werden im Rahmen anhängiger Verfahren lediglich inzident geprüft. Der Prüfungsmaßstab der Gerichte als auch die Wirkungen der gerichtlichen Entscheidungen sind dabei vom jeweiligen prozessualen Anspruch sowohl in sachlicher als auch subjektiver Hinsicht begrenzt. Über den konkreten Streitzeitraum und den konkret klagenden Beteiligten hinaus entfaltet die Entscheidung deshalb allenfalls präjudizielle Wirkung; etwaige Rechtskraft tritt nur zwischen den Parteien ein. Insofern vermag eine sozialgerichtliche Entscheidung, die regelmäßig auf kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklagen ergeht, keine der fragegegenständlichen „schlüssigen Konzepte" im Sinne eines abstrakten Normenkontrollverfahrens zu verwerfen oder zu bestätigen. Eine vollständige Erfassung, welche „schlüssigen Konzepte" welcher Landkreisverwaltungen und Verwaltungen Kreisfreier Städte Gegenstand von sozialgerichtlichen Verfahren seit dem 10. Oktober 2013 waren oder sind, ist vor dem geschilderten Hintergrund praktisch kaum möglich. Die Sozialgerichtsbarkeit führt keine Statistiken, die - über die Sachgebietszuordnung hinausgehend - die Streitgegenstände der einzelnen Verfahren erfassen würden. Erschwerend tritt hinzu, dass die Konzepte fast aller Körperschaften im abgefragten Zeitraum - zum Teil mehrmals - geändert worden sind. Hinzu kommt, dass allein aus dem Aktenzeichen nicht ersichtlich ist, welcher Zeitraum tatsächlich betroffen ist. Die nachfolgenden Ergebnisse beruhen auf einer Abfrage bei den Sozialgerichten und den Vorsitzenden der Senate des Sächsischen Landessozialgerichts, die mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende befasst sind. Eine händische Auswertung aller Akten der seit dem 10. Oktober 2013 anhängig gewordenen rund 51.000 Verfahren des Sachgebiets SGB II wäre dagegen geeignet gewesen, die Arbeitsfähigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zu beeinträchtigen. Von ihr werde daher aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen. Seite 2 von 5 Frage 1: STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTlZ ~SA'.CHsEN In welchen Landkreisverwaltungen und Verwaltungen kreisfreier Städte wurden die Kosten für Unterkunft und Heizkosten (KdU) - Angemessenheitsermittlungen („schlüssige Konzepte") seit dem 10.0ktober 2013 von Sozialgerichten bearbeitet? (Bitte aufgeschlüsselt nach „sofort bestätigt", „erst nach Nachbesserung bestätigt" und als „rechtswidrig verworfen".) a) Sozialgericht Dresden Gegenstand gerichtlicher Verfahren waren Konzepte der Landeshauptstadt Dresden sowie der Landkreise Bautzen, Meißen, Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge . Konzepte des Landkreises Bautzen wurden von drei Kammern des Gerichts „bestätigt". Vier Kammern „bestätigten" Konzepte des Landkreises Meißen für schlüssig (in einem Fall nach einer Nachbesserung), eine Kammer hat ein Konzept „verworfen" . Konzepte des Landkreises Görlitz erachteten zwei Kammern für schlüssig. Sechs Kammern „bestätigten" Konzepte der Landeshauptstadt Dresden mit Nachbesserungen. Das Konzept des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge hat eine Kammer (im Eilverfahren) bestätigt. b) Sozialgericht Chemnitz Gegenstand gerichtlicher Verfahren waren Konzepte der Landkreise Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Vogtlandkreis sowie der Kreisfreien Stadt Chemnitz. Das Konzept der Stadt Chemnitz wurde in allen Fällen „bestätigt". Die Konzepte der Landkreise wurden teilweise bestätigt, teilweise „verworfen". In anhängigen Verfahren wird geprüft, ob Konzepte nachgebessert werden müssen. c) Sozialgericht Leipzig Gegenstand gerichtlicher Verfahren waren Konzepte der Kreisfreien Stadt Leipzig sowie der Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Seite 3 von 5 STAATSMlNlSTERIUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Verschiedene Konzepte der Stadt Leipzig wurden in sechs Fällen (ohne Nachbesserung ) „bestätigt" und in fünf Fällen „verworfen". Das Konzept des Landkreises Leipzig wurde in den Fassungen vom 31. Januar 2011 und 20. Februar 2013 jeweils einmal „bestätigt". Konzepte des Landkreises Nordsachsen wurden in einer Entscheidung „bestätigt" und in zwei Entscheidungen „verworfen". d) Sächsisches Landessozialgericht Bestätigt wurde das Konzept der Landeshauptstadt Dresden nach Nachbesserung. Frage 2: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten laufen Gerichtsverfahren gegen beschlossene KdU-Angemessenheitswerte bzw. gegen das entsprechende Ermittlungsverfahren der Verwaltung? Bei den Sozialgerichten sind aktuell Verfahren zu Konzepten aller sächsischen kreisfreien Städte bzw. Landkreise anhängig. Frage 3: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten laufen Berufungs-bzw. Revisionsverfahren gegen erlassenen Gerichtsurteile? Berufungsverfahren sind anhängig zu Konzepten der Landeshauptstadt Dresden in verschiedenen Fassungen, der Kreisfreien Stadt Chemnitz sowie der Landkreise Zwickau, Leipzig, Mittelsachen, Vogtlandkreis, Bautzen, Meißen, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Über laufende Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht und Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundessozialgericht ist nichts bekannt. Seite 4 von 5 Frage 4: STAATSMlNISTERIUM DER JUSTIZ In welchen Fällen wurden Berufungen bzw. Revisionen nicht zugelassen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten.) Meldungen zu nicht zugelassenen Berufungen in Entscheidungen der Sozialgerichte liegen nicht vor. Das Sächsische Landessozialgericht hat - auf Beschwerde - die Berufung in Verfahren nicht zugelassen, die Konzepte der Landkreise Mittelsachsen und Zwickau sowie der Kreisfreien Städte Leipzig und Chemnitz betrafen. Zu nicht zugelassenen Revisionen zum Bundessozialgericht liegen keine Meldungen vor. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2016-11-11T14:19:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes