STAATSMINISTERìUM FÛR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/6823 Thema: Fördermittelauszahlungsstau bei der SAB für Kleinkläranlagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Förderanträge zur,,Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft " wurden von der SAB noch nicht bearbeitet ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Grundförderung für den Neubau einer privaten Kleinkläranlage und Grundförderung für Nachrüstung einer bestehenden Anlage, sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten Mit Datenstand 20. Oktober 2016 lagen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) 7.167 offene Anträge vor. Eine Aufschlüsselung der noch offenen Anträge nach Neubau und Nachrüstung sowie Landkreisen ist nicht möglich, da die relevanten Daten erst im Rahmen der Bewilligung erfasst werden. Frage 2: Wie lange ist die derzeitige Bearbeitungsdauer der Anträge vom Eingang bis zur Auszahlung an die Antragsteller? Nach Auskunft der SAB wurden mit Datenstand 20. Oktober 2016 Anträge mit einem Antragseingangsdatum 18. April 2016 bewilligt. Das zwischen SAB und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) abgestimmte Bewilligungsverfahren sieht vor, dass die Zuschussauszahlung ohne weiteren Auszahlungsantrag nach dem Eintritt der Rechtskraft des Bescheides automatisch auf das im Antrag angegebene Empfängerkonto überuviesen wird. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1L Oktober 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5408 Dresden, iO. Ár(.1,o 4 $mu1+ -lô *MlMtuS¡lfu 3MH'ñ&u|ldudffiñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden vvww.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Ftir Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fiir elektronisch sign¡êrte sowio für verschlüsselte elektronische Dokumente O)(Ð(o oôt Seite I von 2 STAAT SI\4 I N I STE RI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 3: Wie viele Ablehnungen der Förderung wurden erteilt? ( Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Seit Beginn der Förderung im Jahr 2008 erfolgten 173 Ablehnungen. lm Rahmen der Ablehnung ist eine Erfassung der Vorhabensdaten nicht vorgesehen. Eine Aufschlüsselung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte ist daher nicht möglich. Frage 4: Welche Gründe sind für die lange Bearbeitungsdauer anzuführen? Viele Grundstückseigentümer wurden erst zum Ende der vorgeschriebenen Sanierungsfrist 31. Dezember 2015 aktiv. Damit kam es mit dem Auslaufen der Förderrichtlinie SVI/W2009 zu einer extrem hohen Zahl von Antragstellungen. lm letzten Quartal 2015 gingen 9.328 Anträge bei der SAB ein. Nach Auskunft der SAB erforderten eine Vielzahl der eingegangenen Anträge Nachfragen und Nachforderungen bei den Antragstellern und anderen am Verfahren Beteiligten. Parallel zum Anstieg der Antragszahlen stieg auch das Anrufaufkommen zur Erläuterung der Übergangsregelung nach RL S\ A¡ú/2016. Frage 5: lst die Beantragung auf Fördermittel über das Jahr 2015 hinaus möglich gewesen? Private Bauherren können auch noch im Jahr 2016 Fördermittel für die Anpassung ihrer Kleinkläranlage beantragen. Gemäß der in der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft - RL S\ A/V/2016 unter Ziffer I enthaltenen Übergangsregelung finden die Bestimmungen der Förderrichtlinie Siedlungswasseruvirtschaft RL S\ 4ru/2009 weiterhin Anwendung für bis zum 31. Dezember 2016 bei der SAB eingereichte Förderanträge für den Neubau oder die Ertüchtigung von nicht-öffentlichen Kleinkläranlagen oder sonstigen dezentralen Abwasseranlagen vergleichbarer Größe, sofern die Überschreitung der gesetzlichen Anpassungsfrist des 31 . Dezember 2015 nachweislich nicht vom Bauherrn zu vertreten ist. Mit freundlichen Grüßen ( kThomas Seite 2 von2 2016-11-11T09:31:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes