STAATSI\4lNISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BüNDNls g0/ DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/6829 Thema: vorfälle in der JVA Zwickau am 10.10.2016 und JVA BauEen am 12.10.2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Freie Presse (FP) berichtete am 14. oktober 2016 von Angriffen auf Justizvollzugsbeamte in den JVAen Zwickau und BauEen, wobei es auch VerleEte gegeben haben soll.,, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: wie stellt sich der Tathergang in der JVA Zwickau in der Nacht vom 10.111. Oktober 2016 aus Sicht der Staatsregierung dar? FTII\HlMw Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 35'l 564-1599 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-3378/.16 Dresden, ¿fNovembel 2016 Ëilt H llt tË WANDEL HINTER €ITTERN 30O Jåhrc cefängnir Waldheim 3(X) Jshre såchJische Vollzugsgechichte Hausanschrlft: Sächslsches Staatsm¡nlsteri um der Justlz Hospitalshaße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche post 01 095 Dresden www.jusl¡z.sachsen, de/smj Zugang für elektronisch sign¡erle sow¡å ftlr v€rschlüsselte elektron¡sche Dokumsnte nur übôr das E¡oKron¡sche Ger¡chls- und VsMaltungspostfach, nåhôro lnformat¡onon untor wW.sgvp.d6 Verkehrsverblndung: Zu erreichen mitNach dem bisherigen Ermittlungsstand ist von folgendem Tatgeschehen aus- straßenbahntinien zugehen: 3' 6' 7' 8' 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt wenige Tage vor dem 10. Oktober 2016 fassten drei in der JVA Zwickau untergebrachte junge Unter- Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Fm-\Ërl w suchungsgefangene den gemeinsamen Tatentschluss, gewaltsam aus der JVA Zwickau auszubrechen. Dabei sollten drei weitere Untersuchungsgefangene, die möglicherweise auch schon in die Planung des Ausbruchs einbezogen waren, mit befreit werden. ln Ausführung dieses Planes sägten die drei Untersuchungsgefangenen am 10. Oktober 2Q16 zwischen 16:00 und 18:00 Uhr während des Stationsaufschlusses mit einem Sägeblatt den Schließbolzen der Kostklappe des Haftraums 362, in dem zwei von ihnen untergebracht waren, auf. lm selben Zeitraum entfernten sie im Gemeinschaftsraum zwei Tischbeine von dort stehenden Tischen und versteckten diese im Haftraum 362. Absprachegemäß kletterten die beiden Untersuchungsgefangenen, die im Haftraum 362 untergebracht waren, gegen 23:10 Uhr durch die manipulierte Kostklappe (Breite 38 cm x Höhe 29 cm) aus ihrem Haftraum und versteckten sich mit den zwei Tischbeinen unter dem Billardtisch im Stationsflur. Der dritte Untersuchungsgefangene rief dann - wie vereinbart - gegen 23:15 Uhr von seinem Haftraum 356 (in dem er einzeln untergebracht war) über die Haftraumkommunikationsanlage einen Bediensteten der Nachtschicht und bat um eine Kopfschmeztablette. Verabredungsgemäß schlug einer der Untersuchungsgefangenen, die sich unter dem Billardtisch versteckt hatten, dem daraufhin erschienenen AVD-Bediensteten (Allgemeiner Vollzugsdienst) ein Tischbein über den Kopf, um ihn bewusstlos zu schlagen. Der Bedienstete erlitt hierdurch eine Schädelfraktur. Von der weiteren Ausführung des Tatplans sahen die aus dem Haftraum gekletterten Untersuchungsgefangenen - wohl angesichts der ungeplant schweren Verletzung des Beamten und des Umstandes, dass zwei weitere Bedienstete nach ihrem Kollegen riefen - ab und kletterten zurück in ihren Haftraum. Der niedergeschlagene Bedienstete vermochte seinen hinzueilenden Kollegen noch anzudeuten, dass sich die Täter wieder in den Haftraum 362 zurückgezogen hatten. Die Bediensteten leisteten ihrem Kollegen Erste Hilfe, alarmierten Polizei und Notazt. Ein Ausbruch der Gefangenen wäre bereits daran gescheitert, dass selbst mit dem Schlüssel des verletzten Bediensteten ein Verlassen des Hafthauses nicht möglich gewesen wäre Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I FEI-I\HI H$rJlw Frage 2: Wie stellt sich der Tathergang in der JVA BauEen am 12. Oktober 2016 aus S¡cht der Staatsregierung dar? Nach dem bisherigen Ermittlungsstand ist von folgendem Tatgeschehen auszugehen Am 12. Oktober 2016 gegen g:30 Uhr führte der geschädigte AVD-Bedienstete bei dem beschuldigten Strafgefangenen eine Haftraumkontrolle durch. lm Rahmen dieser Kontrolle wurde von dem Bediensteten ein übezähliger Fernseher aus dem Haftraum entfernt . Gegen 12:00 Uhr eröffnete und erläuterte der Bedienstete dem Gefangenen das Ergebnis der Haftraumkontrolle im Beisein einer weiteren AVD-Bediensteten. Der Gefangene steigerte seinen Unmut tiber das entnommene Fernsehgerät derart, dass er das verbliebene TV-Gerät auf dem Fußboden des Stationsflures zerschlug. Anschließend bewegte er sich in aggressiver Absicht auf die beiden Bediensteten zu. Der Bedienstete stellte sich vor seine Kollegin. Bei ihm angekommen, schlug der Gefangene dem Bediensteten unvermittelt ins Gesicht. ln Folge der Schlageinwirkung erlitt der Bedienstete eine stark blutende Verletzung im Bereich der Oberlippe. Der Gefangene begab sich eigenständig in seinen Haftraum und wurde durch die anwesende Bedienstete unter Verschluss gebracht. Es besteht der Verdacht, dass der Gefangene bei dem Faustschlag eine Rasierklinge zwischen seine Finger geklemmt hatte. Bei der nach dem Vorkommnis durchgeführten Haftraumkontrolle ist eine Einwegrasierklinge im Mülleimer gefunden und sichergestellt worden. Die Klinge war mit Papier und Tesafilm zur Hälfte umwickelt und verschmutzt. Es steht noch nicht fest, ob es sich bei der Verschmutzung um Anhaftungen von Blut handelt. Aktuell wird die Rasierklinge kriminaltechnisch untersucht. Der Bedienstete erlitt durch den Schlag eine stark blutende Verletzung an der Oberlippe und wurde ambulant im Krankenhaus behandelt (Naht mit 18 Stichen, Wunde ca. 3 cm). Seite 3 von 5 STAATSI\4INISTERIUM DËR JUSTIZ Freistaat SACHSEN I FE!-IMlw Frage 3: lnwieweit wurden Ermittlungsverfahren wegen jeweils welcher Tatvorwürfe gegen welche Personen bei den beiden Vorfällen eingeleitet? Gegen die drei jungen Untersuchungsgefangenen aus der JVA Zwickau, die bei dem Tatgeschehen am 10. Oktober2016 aktiv in Erscheinung traten, und gegen die weiteren drei jungen Untersuchungsgefangenen, für deren Beteiligung an der Planung des gewaltsamen Ausbruchs es Anhaltspunkte gibt, wird in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Zwickau, Az. 213 Js 23234/16, wegen Gefangenenmeuterei in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Unter dem Az. 500 Js 27295116 wird bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, Zweigstelle Bautzen, ein Ermittlungsverfahren gegen den Strafgefangenen aus der JVA Bautzen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt. Frage 4: lnwiefern wurde am 10.111. bzrrt. am 12. Oktober 2016 in den JVAen Zwickau bzw. BauEen in einzelnen Dienst-Schichten die vorgesehene Sollstärke an Justizvollzugsbeamten aus welchen Gründen nicht erfüllt und zu welchen Auswirkungen führte dies? Der unter Frage 1 geschilderte Vorfall in der JVA Zwickau ereignete sich in der Spätund Nachtschicht am 10.111 . Oktober 2016 auf der Station C 3 der Vollzugsabteilung ll. Die Spätschicht in der JVA Zwickau am 10. Oktober 2016 (13:30/13:45 Uhr bis 21:00 uhr) war infolge einer Krankmeldung, die am Morgen des Tages eingegangen war, mit einem Bediensteten unterbesetzt. lnfolgedessen wurden zwei Stationen der Vollzugsabteilung ll (die Stationen A 3 und C 3) von einem Bediensteten, anstatt von regulär zwei Bediensteten, betreut. Die Nachtschicht am 10.111. Oktober 2016 (20:30120:45 Uhr bis 6:00 Uhr) war in der JVA Zwickau regulär mit insgesamt vier Bediensteten besetzt. Der unter Frage 2 geschilderte Vorfall in der JVA Bautzen ereignete sich in der Frühschicht im Hafthaus I Ost. Die Frühschicht (6:00 bis 14:00 Uhr) am 12. Oktober 2016 war im Umfang von insgesamt vier Bediensteten unterbesetzt. lm Hatthaus I Ost, in Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN tw¡-AY'TEË$ilw dem sich der Vorfall ereignete, fehlte dabei ein Bediensteter (drei anstatt regulär vier Bedienstete). Das Hafthaus I Ost verfügt über vier Stationen. Regulär ist für jede Station ein Bediensteter zuständig. Auf einer der vier Stationen, der sog. Motha-Station, sind motivierte Gefangene, die etwas gegen ihre Drogensucht unternehmen wollen, in einer Wohngruppe untergebracht. Eine Festlegung des Leiters der JVA Bautzen regelt, dass die Motha-Station nicht ständig besetzt sein muss. Aufgrund dieser Festlegung konnten die drei in der Frühschicht eingesetzten Bediensteten die übrigen drei Stationen ohne Auswirkungen auf den Dienstbetrieb betreuen. Frage 5: Zu welchem Zeitpunkt wurde jeweils die Aufsichtsbehörde über die Vorfälle in welcher Form informiert? Über den Vorfall in der JVA Zwickau hat das Lagezentrum des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern am 11. Oktober 2016 um 4:25 Uhr eine Meldung per E-Mail an den Leiter des Referats Sicherheit im Justizvollzug im Sächsischen Staatsministerium der Justiz (Kenntnisnahme gegen 9:00 Uhr) gesandt. Der Erstbericht der JVA Zwickau ging am 11. Oktober 2016 um 12:42 Uhr im Staatsministerium der Justiz ein. Vorab informierte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Zwickau telefonisch gegen 8:30 Uhr die zuständige Sachbearbeiterin im Referat Sicherheit im Justizvollzug über das Vorkommnis . Über den Vorfall in der JVA Bautzen erhielt das Sächsische Staatsministerium der Justiz am 12. Oktober 2016 bereits kuz nach dem Vorkommnis aus der JVA Dresden eine lnformation über die Anforderung des Kriseninterventionsteams. Auf telefonische Nachfrage durch den Leiter des Referats Sicherheit im Justizvollzug informierte der Leiter der JVA Bautzen telefonisch vorab. Der Erstbericht der JVA ging am 13. Oktober 2016 um 8:52 Uhr beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz ein. Mit freundlichen Grü ßen?z Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2016-11-15T09:42:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes