STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UHD VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6838 Thema: Sicherheiten für sächsische Unternehmen aufgrund von Ex¬ portrückgängen nach Russland Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/9/22 Dresden, il 0. NOV. 2013 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden in den letzten drei Jahren, wegen Exportrückgängen nach Russland, von sächsischen Unter¬ nehmen Export- und / oder Investitionsgarantien bei der Bun¬ desregierung beantragt, bewilligt bzw. in Anspruch genom¬ men? (Bitte jeweils nach Art der Garantie sowie einzelnen Jahren und soweit wie möglich nach einzelnen Branchen aufschlüs¬ seln.) Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilic Frage 2: In welcher Höhe wurden von sächsischen Unternehmen, we¬ gen Exportrückgängen nach Russland, zinsgünstige För¬ derdarlehen der KfW beantragt und bewilligt? (Bitte für die Jahre von 2013 bis 2016 aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich ist. Dieser In¬ formationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordne¬ ten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staats¬ regierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Fällen zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vor- Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haitesteile Caroiaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN gänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen (Rar. 56 Satz 3 Geschäftsordnung SLT). Letzteres ist hier der Fall. Hinsichtlich des Antragsverfahrens bzw. der Bewilligung von Export- und/oder Investitionsgarantien liegt die ausschließliche Zuständigkeit hierfür beim Bund. Für das Antragsverfahren und die Bewilligung zinsgünstiger Förderdarle¬ hen ist die KfW Bankengruppe zuständig. Frage 3: In welcher Höhe wurden diese Förderdarlehen durch staatliche oder staatlich rückgarantierte Bürgschaften abgesichert? Im Freistaat Sachsen wurden in den letzten drei Jahren keine wegen des Exportrück¬ gangs nach Russland gewährten Förderdarlehen der KfW durch staatliche oder staat¬ lich rückverbürgte Bürgschaften abgesichert. Frage 4: In welcher Größenordnung wurden, wegen Exportrückgängen nach Russland, in den letzten drei Jahren Förderungen aus dem Förderpro¬ gramm des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr „Rettung und Umstrukturierung vom KMU in Schwierigkeiten (RuB)" beantragt, bzw. ausgezahlt? Frage 5; Wie hoch war hierbei (RuB) die durchschnittliche Auszahlungshöhe der Darlehen? (Bitte nach Jahren von 2013 bis 2016 aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: In den Jahren 2013 bis 2015 wurden keine Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen aufgrund von Exportrückgängen nach Russland ausgereicht. Im Jahr 2016 wurden, wie beantragt, drei Umstrukturierungsbeihilfen in Höhe von je¬ weils 150.000 EUR, 75.000 EUR und 27.800 EUR bewilligt und ausgezahlt. Ein Antrag auf eine Rettungsbeihilfe in Höhe von 200.000 EUR wurde in Höhe von 132.000 EUR bewilligt und ausbezahlt. Seite 2 von 2 2016-11-10T11:59:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes