STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6844 Thema: Einsicht in die Akten des Referats Jugendhilfe im Ministerium für Volksbildung der DDR Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Viele Kinder und Jugendliche haben in Heimen der DDR oder durch Zwangsadoptionen Leid und Unrecht erfahren. Ein Teil der staatlich verordneten Einweisungen bzw. Sorgerechtsentscheidungen erfolgte aus politischen Gründen, beispielsweise wenn die Eltern politisch verfolgt wurden. Auch unabhängig von der Beantragung aus dem Fonds "Heimerziehung in der DDR" existiert bei Betroffenen weiter der Wunsch, die Umstände, Zusammenhänge und Entscheidungen, die zu diesem Unrecht führten, im Rahmen von Akteneinsichten aufzuklären und aufzuarbeiten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Einsichten in Akten des Referats Jugendhilfe im Ministerium für Volksbildung der DDR wurden seit dem 1. Juli 2012 in Sachsen beantragt ? (Bitte tabellarische Übersicht nach Kalenderjahren) Die Frage betrifft nicht die Verbandskompetenz des Freistaates Sachsen und kann daher von der Staatsregierung nicht beantwortet werden. Die Zuständigkeit für die Archivierung und somit auch für die Bereitstellung von archivwürdigen Unterlagen der Ministerien der Deutschen Demokratischen Republik obliegt gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 8 des Bundesarchivgesetzes dem Bundesarchiv. Sofern sich die Fragestellung auch auf die Archivierung und Bereitstellung von Unterlagen der Referate Jugendhilfe auf der Ebene der Kreise der DDR bezieht, betrifft die Frage ebenfalls nicht die Verbandskompetenz des Freistaates Sachsen, weil die Archivierung dieser Unterlagen gemäß § 13 Ablij SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-15/1009 Dresden, ..j· November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ satz 1 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG) in die Zuständigkeit der kommunalen Archive, also der Stadt- bzw. Kreisarchive, fällt. Das Sächsische Staatsarchiv archiviert gemäß § 4 Absatz 2 SächsArchivG für diesen Bereich relevante Unterlagen der Räte der Bezirke sowie von Kinderheimen und Jugendwerkhöfen der DDR. Die schriftlichen Anfragen und sogenannten Direktbenutzungen vor Ort im Sächsischen Staatsarchiv betrugen für den angefragten Zeitraum nach Kenntnis der Staatsregierung: • Anfragen 2012 (ab 01.07): 294 • Direktbenutzungen 2012: 6 • Anfragen 2013: 340 • Direktbenutzungen 2013: 6 • Anfragen 2014: 415 • Direktbenutzungen 2014: 6 • Anfragen 2015: 392 • Direktbenutzungen 2015: 6 • Anfragen 2016 (bis 24. Oktober 2016): 328 • Direktbenutzungen 2016: 6 Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die konkrete Ausgestaltung und Praxis der Akteneinsicht für Betroffene bei Jugendämtern, Archiven und sonstigen Stellen in den kreisfreien Städten und Landkreisen seit 1. Juli 2012? Frage 3: An welche zentralen Anlaufstellen können sich Betroffene in den 10 Landkreisen bei der Suche nach Akten aus bzw. zu ehemaligen Einrichtungen im Gebiet des jeweiligen Landkreises wenden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Staatsregierung liegen weder Erkenntnisse über die Ausgestaltung und Praxis der Akteneinsicht für Betroffene bei Jugendämtern und sonstigen Stellen der kreisfreien Städte und Landkreise noch über zentrale Anlaufstellen vor. Die Archivierung und Bereitstellung von Unterlagen in Archiven der kreisfreien Städte und Kreise betrifft, wie bereits bei Frage 1 ausgeführt, nicht die Verbandskompetenz des Freistaates Sachsen, sondern erfolgt gemäß § 13 Absatz 1 SächsArchivG durch die kommunalen Träger der Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit. Frage 4: An welchen konkreten Orten befinden sich die Akten jeweils, und wer hat Zugang zu den Akten in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Sofern sich die Frage auf kommunale Unterlagen bezieht, verweisen wir auf die Ausführungen zu Frage 1 und 2. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ E Freistaat ~SACHSEN Bei den vom Sächsischen Staatsarchiv verwahrten staatlichen Unterlagen haben ausschließlich die Bediensteten des Staatsarchivs direkten Zugang zu dem Archivgut Die Unterlagen befinden sich in den Magazinen des Sächsischen Staatsarchivs in Chemnitz , Dresden und Leipzig. Betroffene erhalten Einsichtnahme oder Auskunft sowie Kopien gemäß § 6 Absatz 3 SächsArchivG. Eine Benutzung durch andere Personen als durch Betroffene ist nach Maßgabe von § 9 in Verbindung mit § 10 SächsArchivG möglich. Die im Sächsischen Staatsarchiv nachweisbaren Unterlagen von Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen wurden diesem im Jahr 2008 vom Sächsischen Landesamt für Familie und Soziales Chemnitz übergeben. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Unterlagen der jeweiligen Heime, vornehmlich um Belegungsverzeichnisse und namentliche Nachweise von Kindern und Jugendlichen. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Umfang, Zustand und Sicherung der Akten im Freistaat Sachsen? Die vom Sächsischen Staatsarchiv verwahrten Unterlagen werden gemäß § 8 Absatz 3 SächsArchivG grundsätzlich in ihrer Entstehungsform erhalten und nachhaltig vor Schäden, Verlust, Vernichtung oder unbefugter Nutzung geschützt. Diese sind im Staatsarchiv in den archivfachlichen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Klima entsprechenden Magazinräumen wie folgt untergebracht: Sächsisches Staatsarchiv - Abteilung 2, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand Nummer: • 13804 Jugendwerkhof "Lilo Herrmann" Rödern, 4,20 lfm • 13805 Spezialkinderheim "Käthe Kollwitz" Moritzburg, 0,90 lfm • 13806 Spezialkinderheim "Maxim Gorki" Weißwasser, 1 ,00 lfm • 13807 Jugendwerkhof "Kurth Barth" Kottmarsdorf, 2,00 lfm • 13808 Spezialkinderheim "Ernst Thälmann" Brauna, 0,70 lfm • 13809 Spezialkinderheim "Eisa Fenske" Hainewalde, 0,20 lfm Sächsisches Staatsarchiv- Abteilung 3, Staatsarchiv Leipzig. Bestand Nummer • 20237 Bezirkstag/Rat des Bezirkes Leipzig, darin Abteilung Volksbildung, ca. 0,50 lfm • 22134 Spezialkinderheim »Ernst Schneller« Eilenburg, 4,90 lfm • 22176 Spezialkinderheim »Ernst Thälmann« Eilenburg, 1,20 lfm • 22177 Spezialkinderheim »Weg ins Leben« Leipzig, 0,24 lfm • 22178 Spezialkinderheim »Hans Beimler« Leipzig-Heiterblick, 1,66 lfm Sächsisches Staatsarchiv-Abteilung 4, Staatsarchiv Chemnitz. Bestand Nummer • 30413 Bezirkstag/Rat des Bezirkes, darin Abteilung Volksbildung, 27,00 lfm • 33249 Kinderheim Kaßbergstraße (Durchgangsheim), Kari-Marx-Stadt, 0,70 lfm • 33251 Kinderheim Meerane, 1,65 lfm • 33246 Kinderheim und Jugendwerkhof Bräunsdorf, 8,1 0 lfm • 33253 Spezialkinderheim/Jugendwerkhof/Jugendheim Scharfenstein, 1 ,67 lfm • 33248 Spezialkinderheim "Geschwister Scholl" Kari-Marx-Stadt, 0,40 lfm Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ • 33271 Spezialkinderheim "Käte Duncker", Jöhstadt, 0,03 lfm • 33252 Spezialkinderheim "Wolf Göftel", Mildenau, 0,50 lfm • 33247 Spezialkinderheim Burgstädt, 0,60 lfm • 33250 Jugendheim Crimmitschau, 5,10 lfm • 33277 Jugendwerkhof Schloss Voigtsberg, OelsnitzN., 0,03 lfm Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 ~SACHsEN 2016-11-10T11:04:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes