STAATS1VI1^1STBR1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-0141.50/10488 ^Dresden,/!/ November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6846 Thema: Geschehnisse zum Bürgertest "Dresden zeig dich" am 17. Oktober 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 17.10.2016 fand in Dresden die städtische Veranstaltung .Dresden zeig dich' mit klarer politischer Positionierung statt. Hierbei sollen Berichten und Videos in sozialen Netzwerken zufolge auch Gäste durch die Polizei abgewiesen worden sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Welche finanzielle oder/und materielle Beteiligung trug der Freistaat Sachsen an dieser Veranstaltung? (Bitte aufschlüsseln nach Kosten, Maßnahme inkl. Polizei- und Rettungsdienst) Die aus dem Einzelplan 14 finanzierten Aufwendungen betragen insgesamt 29.169,50 . Die Angaben zum Stand 28. Oktober 2016 sind der Tabelle zu entnehmen: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STTUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Kosten mit Rechnung unterlegt Rechnung erwartet Hotelunterbringung Polizei 21.173,50 EUR 4.420,00 EUR Parkplatzanmietung für Polizeidienstfahrzeuge 1.309,00 EUR Bewachungsleistungen für Polizeidienstfahrzeuge 2.267,00 EUR gesamt 22.482,50 EUR 6.687,00 EUR Frage 2: Welche durch die Landesregierung oder nachgeordneten Behörden finanzierten Organisationen beteiligten sich an der Veranstaltung im Rahmen des Programmes ? Die Landeszentrale für politische Bildung beteiligte sich an der Veranstaltung. Ferner wurde der Sächsische Staatsopernchor seitens der Landeshauptstadt Dresden um eine Beteiligung gebeten. Zur tatsächlichen Teilnahme von Mitgliedern des Sächsischen Staatsopernchores am Bürgerchor im Rahmen des Bürgerfestes "Dresden zeig dich!" am 17. Oktober 2016 wurden keine Daten erhoben. Frage 3: Welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung festgestellt und welcher politisch motivierten Kriminalität sind diese jeweils zuzuordnen? Im Rahmen des zur Absicherung der Veranstaltung durchgeführten Polizeieinsatzes wurden im zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung folgende Strafanzeigen registriert: ein Fall der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, ein Fall des Diebstahls, zwei Fälle der Beleidigung, ein Fall derVolksverhetzung. Im Zuge der o. g. Anzeige wegen des Verdachtes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird in einem Fall von Politisch motivierter Kriminalität -rechts- ermittelt. Inwiefern weitere Strafanzeigen im Zusammenhang mit gegebenenfalls welcher politischen Motivation stehen könnten ist u. a. Gegenstand der weiterhin andauernden Ermittlungen. Es wurden keine Ordnungswidrigkeiten im Sachzusammenhang festgestellt. Seite 2 von 3 STAATS1VHN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Mit welcher Begründung oder unter welchen Aspekten der Gefährdung bzw. welchem Tatvorwurf wurden Gäste vom Veranstaltungsort ferngehalten? Frage 5: Einige Besucher trugen T-Shirts mit der Aufschrift "Das ist Dirk. Dirk sagt, es gibt nicht DIE Sachsen. Dirk sagt, es gibt nicht DIE Dresdner. Sei nicht wie Dirk!". Welchen Tatvorwurf bzw. welche Ordnungswidrigkeit wird einem Platzverweis von Personen zugrunde gelegt, die ein solches T-Shirt trugen und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte der Platzverweis? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Am 17. Oktober 2016, gegen 17:45 Uhr, stellten Einsatzkräfte eine Gruppe von etwa 25 Personen fest, welche geschlossen das Veranstaltungsgelände des Bürgerfestes betreten wollten. Einige der Personen trugen das in der Frage 5 genannte T-Shirt. Die eingesetzten Polizeibediensteten erkannten in der Gruppe Personen wieder, welche den Verlauf einer Veranstaltung des Oberbürgermeisters am 2. Oktober 2016 gestört hatten. In diesem Zusammenhang wurden Strafanzeigen registriert. Der Umstand, dass die Personen geschlossen mit einheitlichen T-Shirts, welche sich offenkundig auf den Oberbürgermeister der Stadt Dresden bezogen, auftraten, ließ die Annahme zu, dass diese Personen in der Absicht kamen, die Veranstaltung zu stören. Diese Aspekte waren Grundlage der Gefahrenprognose des Polizeivollzugsdienstes, den Personen als geschlossene Personengruppe den Zutritt zum Bürgertest zu verwehrqfi . Der Polizeivollzugsdienst handelte auf der Grundlage des Polizeigesetzes des FreisJ&ate^Sachsen mit der Intention, Straftaten sowie sonstige Störungen für die Veranst ^ltunj^ zu verhindern. Die Einsatzkräfte führten vor Ort Gefährderansprachen mit den ferqbnen durch. Danach löste sich die Personengruppe auf. Mit freundlichen Grüßen kus Ulbic Seite 3 von 3 2016-11-17T12:10:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes