STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 |01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 11-0141.50-60/685/3 aM"'0^oz.z Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/685 Thema: Finanzmittel für Religionsunterricht - Evangelische Kirchen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: In welcher Höhe erhielten die Evangelischen Kirchen im Jahr 2014 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen? Auf der Grundlage der Vereinbarung über die Anpassung des Gestellungsgeldes vom 14.10.2014 (Tarifumstellung auf TV-L ab 01.08.2012) beträgt die Höhe der finanziellen Leistungen an die Evangelischen Kirchen für die Erteilung von Religionsunterricht im Haushaltsjahr 2014 8.557.849,38 Euro. In diesem Betrag sind die zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und den gestellenden Kirchen vereinbarten Nachzahlungen für die Schuljahre 2012/2013 sowie 2013/2014 enthalten. Mit freundlichen Grüßen Mausansehrift; Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplati: 1 0109? Dresden www.smk.sachsen.de Seite 1 von 1 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8