STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51/8673 Dresden,// /. November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Löffler, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6852 Thema: Förderung des Brand- und Katastrophenschutzes im Bundesländervergleich Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Brand- und Katastrophenschutz ist eine kommunale Pflichtaufgäbe , für deren Sicherstellung Landkreise, Städte und Gemeinden vonseiten des Freistaates Sachsen maßgeblich unterstützt werden. Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen ist zur Einordnung der sächsischen Förderkulisse eine bundesländerübergreifende Betrachtung der Brand- und Katastrophenschutzförderung dienlich." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage greift die Staatsregierung auf die Länderumfrage vom September 2016 und damit auf die ihr verfügbaren Daten zurück. Laut Auskunft der Freien und Hansestadt Hamburg existieren keine vergleichbaren Verwaltungsgliederungsstrukturen wie in einem Flächenland. Die Aufgabe der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr wird daher als Landesaufgäbe aus dem laufenden Haushalt bestritten. Eine Förderung im Sinne der Fragestellungen erfolgt daher nicht. Von den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Sachsen -Anhalt liegen der Staatsregierung keine entsprechenden Angaben vor. Im Übrigen beruhen die Antworten auf entsprechende Angaben der Bundesländer Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie viele Angehörige haben die folgenden Sparten der Feuerwehren in den einzelnen deutschen Bundesländern? A: Freiwillige Feuerwehr B: Berufsfeuerwehr C: Jugendfeuerwehr (von Alter, bis Alter) D: Kinderfeuerwehr (von Alter, bis Alter) Die Angaben zu den jeweiligen Angehörigen der Sparten der Feuerwehren in den Bundesländern sind den beigefügten Anlagen 1 bis 10 zu den jeweiligen Bundesländern zu entnehmen. Frage 2: In welcher Höhe unterstützen die einzelnen deutschen Bundesländer ihre Kommunen haushalterisch bei der Erfüllung des Brandschutzes, aufgeschlüsselt auf 2015 und 2016, jeweils als Gesamtsumme und heruntergerechnet pro Einwohner ? Die Unterstützung der einzelnen Bundesländer bei der Erfüllung des Brandschutzes ist ebenfalls den Anlagen 1 bis 10 zu den jeweiligen Bundesländern zu entnehmen. Demnach ergeben sich folgende Gesamtausgaben: Bundesland 2015 2015 je Einwohner 2016 2016 je Einwohner Baden- Württemberg 31.980.400 2,94 28.897.500 2,66 Bayern 40.774.081,83 3, 17 27.422.461,81 2, 14 Mecklenburg - Vorpommern 5.769.223,84 3,58 6.388.270,34 3,96 N jede r- Sachsen 30.079.311,74 3,79 30.965.000 3,91 Nordrhein- Westfalen 40.393.800 2,26 42.993.800 2,41 Rheinland- Pfalz 15.832.786 3,91 13.426.000 3,31 Saarland Zuweisungen aus Feuerschutzsteuerauf - kommen und 1.459.659 1,47 Zuweisungen aus Feuerschutzsteuerauf - kommen und 3.319.653 3,33 Sachsen 22.635.658,47 5,54 24.860.829,57 6,09 Schleswig- Holstein 9.200.000 3,24 Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel wird erst im Dezember 2016 bekannt gegeben Thüringen 7.497.200 3,48 6.700.000 3,11 Seite 2 von 4 STAATSM1Tsl1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: In welcher Höhe unterstützten die einzelnen deutschen Bundesländer die jeweiligen Landesfeuerwehrverbände, aufgeschlüsselt auf 2015 und 2016, jeweils als Gesamtsumme und heruntergerechnet pro Einwohner? Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich für die Jahre 2015 und 2016 nachfolgende Gesamtsummen bzw. Unterstützungen je Einwohner. Diese beinhalten teilweise auch Förderungen der Jugendarbeit des jeweiligen Landesfeuerwehrverbandes (vgl. beigefügte Anlagen 1 bis 10). Bundesland Baden- Württemberg Bayern Meckienburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Schleswig- Holstein Thüringen 2015 261.500 1.035.234 137.900 220.000 215.000 226.800 68.467,47 750.000 59.900 295.000 2015 je Einwohner 0,02 0,08 0,09 0,03 0,01 0,06 0,07 0,18 0,02 0,14 2016 261.500 1.035.280 210.000 220.000 215.000 276.800 75.603,50 750.000 59.900 295.000 2016 je Einwohner 0,02 0,08 0, 13 0,03 0,01 0,07 0,08 0,18 0,02 0, 14 Frage 4: In welcher Höhe unterstützten die einzelnen deutschen Bundesländer die Jugendfeuerwehren ihres Landes in den Jahren 2015 und 2016? Neben den Zuwendungen, welche in der Antwort auf die Frage 3 aufgeführt sind, gewähren nachfolgende Bundesländer weitere Zuwendungen für die Jugendfeuerwehr: Bundesland Baden- Württemberg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Thüringen 2015 pauschalierte Zu- Wendungen ohne Angabe eines konkreten Betrages 55.000 235.040 260.000 2016 pauschalierte Zu- Wendungen ohne Angabe eines konkreten Betrages 55.000 243.980 240.000 Seite 3 von 4 STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 5: Welche sonstigen Zuwendungen und Leistungen werden durch die jeweiligen Staatsregierungen in den jeweiligen Bundesländern im Bereich des Brandschutzes ausgereicht (beispielsweise Jubiläumszuwendungen, Unterhalt für Landesfeuerwehrschulen ,...)? Die st/nstic^n Zuwendungen und Leistungen durch die jeweiligen Bundesländer sind in den /^nlag^n 1 bis 10 aufgeführt. Mit fiteun^ilichen Grüßen Markus Ulbig^ Anlagen: 10 Seite 4 von 4 Anlage 1 zu LT-Drs. 6/6852 Bundesland Einwohnerzahl Fläche in km2 Bayern 12.843.514 70.550 Anzahl Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Anzahl Angehörige der Berufsfeuerwehr 313.049 2.603 Anzahl Angehörige der Jugendfeuerwehr 49.132 zum Alter keine gesetzliche Regelung Anzahl Angehörige der Kinderfeuerwehr zum Alter keine gesetzliche Regelung Verwendungszweck Finanzierung 2015 2016 |lnv