STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERM Freistaat SACtiSEtN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/10491 ^Dresden,/// November 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6854 Thema: Gemeinsame Übung tschechischer und sächsischer Polizisten , der Bundespolizei und des Zolls am 19. Oktober 2016 im Erzgebirge zur Begleitung von Demonstrationen, Räumung von Sitzblockaden von Gegendemonstranten etc. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung tschechische Polizeibedienstete bei Versammlungslagen in Sachsen einzusetzen? Frage 2: Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage, unter Anwendung welchen Rechts und unter welchen konkreten Voraussetzungen dürfen tschechische Polizeibedienstete bei Versammlungslagen in Sachsen eingesetzt werden, insbesondere inwieweit ist ein Grenzbezug gegeben? (Einschlägige Durchführungsvereinbarungen bitte beifügen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Eine Entschließung der Staatsregierung, tschechische Polizeibedienstete bei Versammlungslagen in Sachsen einzusetzen, besteht nicht. Am 1. Oktober 2016 trat der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung vom 28 April 2015 in Kraft (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 13. Mai 2016). Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERE Freistaat SACtiSETN Der Vertrag beinhaltet keine spezifischen Regelungen für den Einsatz tschechischer Polizisten bei_Versammlungslagen. Er beschreibt vielmehr insbesondere allgemeine gemeinsame Einsatzformen, grenzüberschreitende Fahndungsaktionen, gemeinsame Einsatzleitungen sowie grenzüberschreitende Gefahrenabwehr und den "Einsatz von Beamten zur Unterstützung auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertrag sstaates. Ob die Voraussetzungen hierfür bei einer Versammlungslage bestehen, ist Sachverhaltsfrage . Gemäß dem bisher gültigen Vertrag war die Zusammenarbeit auf ein eng definiertes Grenzgebiet beschränkt Mit dem Vertrag vom 28. April 2015 wurde der Umfang des Grenzgebietes u. a. auf das Gebiet des gesamten Freistaates Sachsen erweitert. Frage 3: Inwieweit werden tschechische Polizeibedienstete insbesondere hinsichtlich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes geschult, die bei Versammlungslagen in Sachsen gelten? Eine/Fortl^ldung für tschechische Polizeibedienstete mit dem Thema Versammlunasfreihfcit u^ Versammlungslagen wurde bisher nicht durchgeführt. Mit feunjülichen Grüßen l ^ MaMcus Ulbig Seite 2 von 2 2016-11-18T11:15:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes