STAATSMIMSTE^UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2871 Dresden, 2016 .? November Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6855 Thema: bekannter Rechtsextremist hinter dem Facebook-Profil "StreamBZ-Fotografie", Nachfrage zur Drs. 6/6379 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "rechtsextrem ". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.- Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Ermittlungsverfahren wurden mit welchem Ergebnis (Einstellung , Strafbefehl, Anklage, Urteil etc.) in den vergangenen zehn Jahren gegen diese Person eingeleitet und abgeschlossen? Frage 2: Welchen rechtsextremen Gruppen, Vereinigungen, Parteien oder Organisationen gehört die Person an bzw. welchen gehörte sie in der Vergangenheit an? Frage 3: Inwieweit war die Person an den Ausschreitungen Mitte September auf dem Bautzner Kornmarkt sowie an den Provokationen von Rechtsextremen im Vor- und Nachgang beteiligt? Frage 4: An welchen von rechtsextremen Akteuren in der Vergangenheit organisierten Veranstaltungen (Demonstrationen, Kundgebungen, Vorträge , Konzerte,...) nahm die Person teil? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1MiSTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4- Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Im vorliegenden Fall stehen einer Beantwortung überwiegende Belange des Daten- Schutzes entgegen. Mit den Fragen werden Auskünfte zu "personenbezogenen Daten begehrt. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliehe Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Diese unterliegen üem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. '33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung RückschTüsse' auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestrmmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestetlers mit den Rechten des Dritten'"am sc^ seiner Persönlichen Daten abgewogen. Das hierdurch auftretende Spannungs- Verhältnis zwischen dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Daten und dem Informationsrecht des Parlaments, das ebenfalls Verfassungsrang genießt, wird durch die Rechtsprechung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz gelöst: Beide Rechte müssen im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass beide so wei~t wie möglich ihre Wirkungen entfalten (BVerfGE 67, 143 f.). Das bedeutet, dass das !