STAATSM1M1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/10493 y^Dresdeny7/7November 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6859 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/6577 - Neonazistisches "Ostsächsisches Sportfest" Quitzdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Auf eine Anfrage des Journalisten Mathias Meisner im Zusammenhang mit dem ,0stsächsischen Sportfest' in Quitedorf antwortete der Account ,PolizeiSachsen' am 18. September 17:45 Uhr per Twitter ,Polizei war vor Ort, u. a. Personalien aufgenommen.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die Diskrepanz zwischen der Twitter-lnformation der Polizei Sachsen und der Antwort auf Frage 4 der o. g. Kleinen Anfrage zu erklären , nach der keine Personalienfeststellungen stattgefunden haben ? Frage 2: Auf welcher Informationsbasis hat wer den genannten Tweet im Namen der Polizei Sachsen abgesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In einem Telefonat zwischen dem Social-Media-Team (SMT) der sächsisehen Polizei und der Pressestelle der Polizeidirektion Görlitz hinsichtlich der Anfrage des in der Vorbemerkung genannten Journalisten kam es möglicherweise zu einem Verständnisfehler, der jedoch nicht mehr nachvollzogen werden kann. Auf dieser Basis erfolgte der Tweet durch das SMT. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6577 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welcher Art waren die durch die Polizei vor Ort durchgeführten Kontrollen am 17. September am Quitzdorfer See? Frage 4: In welchem konkreten Zeitraum war die Polizei vor Ort und wann wurden Kontrollen durchgeführt? (bitte genaue Uhrzeiten angeben) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Das Veranstaltungsobjekt wurde im Zeitraum vom 17. bis zum 18. September 2016 um 07:15 Uhr, 08:13 Uhr, 10:10 Uhr, 10:31 Uhr, 11:11 Uhr, 11:24 Uhr, 14:08 Uhr, 16:03 Uhr, 19:52 Uhr, 22:51 Uhr, 23:20 Uhr, 00:01 Uhr, 00:36 Uhr und 05:18 Uhr durch Funkstreifenwagen der Polizeidirektion Görlitz von außen kontrolliert. Frage 5: Habejfj die eingesetzten Beamten vor Ort Kinder und Jugendliche beim Schusswaffcfjfigebrauch beobachtet und wenn ja: wieso wurde nicht eingeschritten? Die ^ inge^fetzten Beamten haben keine Kinder und Jugendliche beim Schusswaffengebrauch ^beobachtet. Mit 1'reun^llichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-11-14T10:22:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes