STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8651 ^Dresden,/JA November 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6864 Thema: Abschiebung in den Kosovo am 20. September 2016 - Nachfrage zur Kleinen Anfrage von Juliane Nagel, Drs. 6/6571 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: F rage 1: Unter welchen konkreten Bedingungen wurde die Reisefähigkeit der Person bejaht, zu der auch ein fachärztliches Gutachten vorlag? Frage 2: Inwieweit wurden diese Bedingungen bei der Abschiebung durch wen umgesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach § 60a Absatz 2c Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) "wird vermutet dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen ". Nach § 60 Abs. 2c Satz 2 AufenthG muss ein Ausländer eine Er- Kränkung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen. Die betroffene Person war nach ärztlichen Aussagen uneingeschränkt reisefähig. Bedingungen, die einer Abschiebung entgegenstehen, waren im Gutachten nicht enthalten. Daher waren auch keine Bedingungen im Rahmen der Abschiebung umzusetzen. Während der Rückführungsmaßnahme waren zum Schutz aller von der Sammelabschiebung betroffenen Personen Ärzte und Sanitäter anwesend, die etwaige erforderliche medizinische Maßnahmen hätten umsetzen oder gegebenenfalls auch den Abbruch derAbschiebung veranlassen können. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Sfr. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSB1N Frage 3: Inwieweit wurde vom Amtsarzt/Facharzt eine Suizidgefahr für die Person zu Ziff. 1 bzw. zu anderen Personen festgestellt? Es wurde keine Suizidgefahr zu den Personen festgestellt. Frage 4: Inwieweit wurden in Rahmen dieser Abschiebung (minderjährige) Personen aus welchen Gründen gefesselt? Im Rjihmyi der Abschiebung legte der Polizeivollzugsdienst einer minderjährigen Person ^ ufgr/ind deren fortgesetzten aggressiven Verhaltens eine Handfessel an. Mit ffeu^dlichen Grüßen MaYkus Ulbic Seite 2 von 2 2016-11-18T11:13:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes