STAATSMlNISTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6867 Thema: Facharzt-Termin in drei Jahren Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der Bild-Zeitung vom 10. September 2016 wird berichtet, dass die Sozialministerin den Termin-Skandal (Uitraschalltermin in 2019) zur Chefsache erklärt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie reagierte das Sozialministerium auf den vorliegenden Sachverhalt? Frage 2: Welche Maßnahmen wurden seitens des Sozialministeriums ergriffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Gemäß Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist es Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS), die Erfüllung der den Vertragsärzten obliegenden Pflichten zu überwachen und die Vertragsärzte zur Erfüllung dieser Pflichten anzuhalten. Nach bekannt werden des Vorfalls hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Kontakt mit der KVS aufgenommen und um Prüfung sowie Klärung des Sachverhaltes gebeten. Die KVS teilte dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Ergebnis der Prüfung mit, dass die betreffende Praxis auf die Einhaltung der vertragsärztlichen Verpflichtungen hingewiesen wurde. Der Patient hat einen kurzfristigen Behandlungstermin erhalten. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-16/1022 D1esden, 4'?November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Konnte in Erfahrung gebracht werden, ob es ähnliche, der Öffentlichkeit bis dahin unbekannte Fälle, gibt oder gab? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Kenntnisse über ähnliche Fälle vor. Mit freundlichenG üßen ~- j Barbara~ eh Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-11-17T13:29:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes