SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜRKULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6872 Thema: SMK-ESF Richtlinie "Maßnahmen zur Verbesserung des Schulerfolgs" - Schülercamps Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Träger führen in Sachsen Schülercamps nach der Richtlinie "Maßnahmen zu Verbesserung des Schulerfolgs" durch? Im Förderzeitraum 2014 - 2020 führten bislang folgende Träger auf der Grundlage der SMK-ESF-Richtlinie 2014 - 2020 geförderte Schülercamps durch oder erhielten einen Bewilligungsbescheid für die Durchführung eines Schülercamps in zukünftigen Ferien: - Amöba- Verein für Umweltbildung e. V., ASG- Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH, edmedien GmbH, Handlungsnetz e. V. , Handwerkskammer Chemnitz, Handwerkskammer Dresden, IWS Integrationswerk gemeinnützige GmbH Westsachsen , Kindervereinigung Sachsen e. V. , Kulturförderverein Schaddeimühle e. V., Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen e. V., Lausitzer Technologiezentrum GmbH, Medienschmiede Dresden e. V., mobilee e. V. - Ganzheitliche Förderung im Bereich Lernen, Sport und Kreativität, PROFIL Bildungsgesellschaft mbH, Sächsis'ches Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. V ., Saxony International School- Carl Hahn gGmbH, SBH Südost GmbH, spectra Neo gUG (haftungsbeschränkt), Trans-Media-Akademie Hellerau e. V., Yellow Cactus Business Skills GbR. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/5/48 Dresden16 . November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk. sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Frage 2: Warum wurden im August 2016 die Zugangsvorratssetzungen für die Teilnahme an Schülercamps geändert? ln der Richtlinie des SMK zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014 - 2020 mitfinanzierten Vorhaben vom 16. November 2015 ist festgelegt, dass Schülercamps auf die Beseitigung individueller Defizite der Schüler hinwirken, um für die Teilnehmer die Gefahr einer Verzögerung ihrer Schullaufbahn zu verringern . Der Projektbereich Schülercamps ordnet sich damit in die Zielstellung der ESF-Förderung des SMK ein , die Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen, zu erhöhen. Im Zuge des Fördervollzugs im laufenden Förderzeitraum wurde festgestellt , dass dieser in der Förderrichtlinie benannte Zuwendungszweck seitens der Projektträger in zunehmend geringerem Maße in der Projektumsetzung berücksichtigt wird . Die Schülercamps sollen sich an leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler richten , bei denen der Gefahr einer verzögerten Schullaufbahn entgegenzuwirken ist. Hinsichtlich der Schülercamps zeigte sich dagegen, dass die Träger die eigentliche Zielgruppe in geringer werdendem Maß berücksichtigten. Vielfach wurde nicht mehr dahingehend differenziert, ob Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Leistungsbildes besonderen Unterstützungsbedarf haben, vielmehr konnten alle Interessierten an den Schülercamps teilnehmen. Die Präzisierung des Zuwendungszwecks in den Zugangsvoraussetzungen ist auch erforderlich , um die ordnungsgemäße Abrechnung der eingesetzten Fördermittel bei der EU sicherzustellen. Frage 3: Welche Zugangsvoraussetzungen müssen nun vorliegen, um eine Teilnahme zu ermöglichen (bitte vergleichen mit Zugangsvorratssetzungen vor August 2016)? Folgende Formulierung zur Zielgruppe der Förderung wurde mit Geltung ab dem 1. August 2016 von der SAB veröffentlicht: "Als Teilnehmer werden nur Schüler und Schülerinnen zugelassen, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: - Der Schulleiter empfiehlt eine Teilnahme des Schülers oder der Schülerin, um der Gefahr einer Nichtversetzung in die nächste Klassenstufe vorzubeugen oder - der Schüler weist auf dem letzten (Halb-)Jahreszeugnis einen Notenschnitt von 3, 0 oder schlechter auf " Es handelt sich um eine Ergänzung zum bisherigen Förderbaustein . Zuvor war ein Notendurchschnitt oder eine Einschätzung des Schulleiters nicht Teilnahmevoraussetzung . Diese neu getroffene Formulierung zu den Zugangsvoraussetzungen wird derzeit überarbeitet . Die Anforderung hinsichtlich der Durchschnittsnote von 3,0 soll dahingehend modifiziert bzw. geöffnet werden , dass sie nicht für Schüler an Schulen ohne Versetzungsregelung bzw. Notengebung (z. B. Waldorfschulen , Förderschulen mit Schwerpunkt Lernförderung) angewandt wird . Zudem soll künftig seitens der Schule ein besonderer Unterstützungsbedarf bestätigt werden , da die Bestätigung einer Verset- Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN zungsgefährdung z. 8 . in der ersten Schuljahreshälfte (mit Blick auf die Herbstferien) nicht erfolgen kann. Frage 4: Gab es vor der Änderung der Richtlinie einen Austausch mit den Trägern der Schülercamps? Frage 5: Wenn nein, warum gab es diesen Austausch nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die SMK-ESF-Richtlinie 2014- 2020 wurde nicht geändert. Vielmehr erfolgte eine Anpassung des zur Förderrichtlinie erstellten Förderbausteins, der von der SAB auf deren Internetseite veröffentlicht wird und die Förderbedingungen sowie relevanten Anforderungen zum Antrags- und Auszahlungsverfahren gegenüber potentiellen Antragstellern beinhaltet. Da es sich aus Sicht des SMK um eine präzisierende Klarstellung zur bestehenden Förderrichtlinie mit dem Ziel der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Fördervollzugs handelt, erfolgte vor dieser Anpassung kein diesbezüglicher Austausch mit den Trägern. Es ist nicht das Ziel der ergänzten Formulierung, die Förderbedingungen der Schülercamps inhaltlich-qualitativ zu ändern. Vielmehr soll sich durch die eingeführten konkreten und prüfbaren Zugangskriterien für die Teilnehmer der Zuwendungszweck hinsichtlich der Schülercamps deutlicher in den Zugangsvoraussetzungen widerspiegeln . Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2016-11-17T10:32:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes