STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat c7 SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6880 Thema: Einsätze der Polizei zur Absicherung von Fußballspielen 2006 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei, der Polizeien anderer Bundesländer und der Bundespolizei wurden im Jahr 2006 zur Absicherung von Fußballspielen der 1. bis 3. Bundesliga, der Regionalliga, der Oberliga sowie der DFB- und Sachsenpokalspiele in Sachsen eingesetzt ? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, eingesetzten Beamten und Tarifbeschäftigten, Einsatzstunden, Dienststellen!) Die aus Anlass von Fußballspielen in den Spielzeiten 2005/2006 und 2006/2007 eingesetzten Kräfte und geleisteten Einsatzzeiten wurden in den Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 4/6297 und 4/9069 aufgeführt. Zur Einsatzunterstützung durch die Bereitschaftspolizeien der Länder und Einsatzeinheiten der Bundespolizei aus Anlass von Fußballspielen im Freistaat Sachsen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 4/8001 verwiesen. Von einer über die erfassten Angaben hinausgehenden Beantwortung der Frage seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/10507 Dresden24 November 2016 • Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN trffll Freistaat SACHSEN muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1- 97). Die erfragten Daten sind nicht automatisiert recherchierbar. Dennoch wurde unter Abwägung der Wahrung des Fragerechtes des Abgeordneten die Beantwortung der Kleinen Anfrage angestrebt. Hierzu wurden Recherchen bei den betroffenen Polizeidienststellen geführt. Es stellte sich heraus, dass es erforderlich wäre, sachsenweit jegliche in Betracht kommenden Akten aus dem Jahr 2006 im Hinblick auf die entsprechenden Ein-sätze einzeln manuell zu sichten und nach den erfragten Kriterien aufzubereiten. Für den Zuständigkeitsbereich der heutigen Polizeidirektion Dresden beispielsweise betrifft dies unter anderem ca. 2.400 Vorgänge. Die Polizeidirektion Leipzig hat für ihren Zuständigkeitsbereich , ohne den Zuständigkeitsbereich der damaligen Polizeidirektion Westsachsen , 1.172 Einsätze erfasst. Durch die Polizeidirektion Chemnitz erfolgte eine Archivierung für die Jahre 2005 bis 2012, so dass hier ca. 14.000 Akten zu prüfen wären. Zum Teil bedarf es über die genannte Prüfung hinaus weiterer Überprüfungen in Aktenbeständen weiterer Organisationseinheiten, um die Frage vollständig zu beantworten . Daraus ergibt sich, dass die Beantwortung auf diesem Weg nur unter Zurückstellung von Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes zu leisten ist. Zur vollständigen Beantwortung der Frage ist auf der Basis der bisherigen Erfahrungen der Einsatz mehrerer Sachbearbeiter in allen Polizeidirektionen des Freistaates Sachsen über einen mehrere Tage währenden Zeitraum erforderlich. Personal, welches die Bearbeitung der Kleinen Anfrage zu leisten hätte, stünde für diesen Zeitraum für seine originären Aufgaben nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung. Zudem wurden im Jahr 2006 nicht alle in der Kleinen Anfrage erfragten Angaben, insbesondere zur Anzahl der Unterstützungskräfte aus anderen Ländern und des Bundes, erfasst. Die St9atsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlar0entarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Starregierung sowie der ihr nachgeordneten Polizeidienststellen andererseitsi, zu dem Er ebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hoh n Ra gs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erheblicheins ,hränkung nicht zu leisten ist. Mit Treurtidlici;ien Grüßen 7 . U I Markus Ulbi Seite 2 von 2 2016-11-25T09:08:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes