STAATSMINISTERIUM DES INNERN ;17"19 Freistaat C.c. SACHSEN \•c,, SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtags Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6881 Thema: Einsätze der Polizei zur Absicherung von Demonstrationen 2006 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei, der Polizeien anderer Bundesländer und der Bundespolizei wurden im Jahr 2006 zur Absicherung von Versammlungen und Aufzügen in Sachsen eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, eingesetzten Beamten und Tarifbeschäftigten , Einsatzstunden, Dienststellen!) Die Anlage enthält die im Rahmen der Bearbeitung gesondert erfassten Angaben im Sinn der Fragestellung, bezogen auf die Einsatzunterstützung durch Polizeibedienstete anderer Bundesländer und des Bundes. Von einer über die erfassten Angaben hinausgehenden Beantwortung der Frage seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141 50/10498 Dresden, . November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSAC1-SACHSEN Die erfragten Daten sind nicht automatisiert recherchierbar. Dennoch wurde unter Abwägung der Wahrung des Fragerechtes des Abgeordneten die Beantwortung der Kleinen Anfrage angestrebt. Hierzu wurden Recherchen bei den betroffenen Polizeidienststellen geführt. Es stellte sich heraus, dass es erforderlich wäre, sachsenweit jegliche in Betracht kommenden Akten aus dem Jahr 2006 im Hinblick auf die entsprechenden Ein-sätze einzeln manuell zu sichten und nach den erfragten Kriterien aufzubereiten. Für den Zuständigkeitsbereich der heutigen Polizeidirektion Dresden beispielsweise betrifft dies unter anderem ca. 2.400 Vorgänge. Die Polizeidirektion Leipzig hat für ihren Zuständigkeitsbereich , ohne den Zuständigkeitsbereich der damaligen Polizeidirektion Westsachsen , 1.172 Einsätze erfasst. Durch die Polizeidirektion Chemnitz erfolgte eine Archivierung für die Jahre 2005 bis 2012, so dass hier ca. 14.000 Akten zu prüfen wären. Zum Teil bedarf es über die genannte Prüfung hinaus weiterer Überprüfungen in Aktenbeständen weiterer Organisationseinheiten, um die Frage vollständig zu beantworten . Daraus ergibt sich, dass die Beantwortung auf diesem Weg nur unter Zurückstellung von Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes zu leisten ist. Zur vollständigen Beantwortung der Frage ist auf der Basis der bisherigen Erfahrungen der Einsatz mehrerer Sachbearbeiter in allen Polizeidirektionen des Freistaates Sachsen über einen mehrere Tage währenden Zeitraum erforderlich. Personal, welches die Bearbeitung der Kleinen Anfrage zu leisten hätte, stünde für diesen Zeitraum für seine originären Aufgaben nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung. Zudem wurden im Jahr 2006 nicht alle in der Kleinen Anfrage erfragten Angaben, insbesondere zur Anzahl der Unterstützungskräfte aus anderen Ländern und des Bundes, erfasst. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der. Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Polizeidienststellen andererseits zu derri Ergerbnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hoherj/Ran s des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche ginschlänkung nicht zu leisten ist. Mit frikundlithen Grüßen s Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6881 Datum Ort Bund/Land Einsatzeinheiten 11.02.2006 Dresden Brandenburg 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft 11.02.2006 Dresden Sachsen-Anhalt 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft 01.05.2006 Leipzig Bundespolizei 1 Bereitschaftspolizeiabteilung4 Wasserwerfer 01.05.2006 Leipzig Bayern 1 Bereitschaftspolizeiabteilung 1 Beweissicherung- und Festnahmehundertschaft 01.05.2006 Leipzig Sachsen-Anhalt 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft 01.05.2006 Leipzig Thüringen 1 Beweissicherung- und Festnahmehundertschaft 2 Bereitschaftspolizeizüge 05.08.2006 Dresden Sachsen-Anhalt 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft 05.08.2006 Dresden Thüringen 1 Beweissicherung- und Festnahmehundertschaft ohne 1 Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit 05.08.2006 Dresden Brandenburg 2 Bereitschaftspolizeihundertschaften 05.08.2006 Dresden Bundespolizei 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft 2 Wasserwerfer 16.09.2006 Plauen Thüringen 1 Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit 16.09.2006 Plauen Brandenburg 1 Abteilungsführung2 Bereitschaftspolizeihundertschaften 16.09.2006 Plauen Sachsen-Anhalt 1 Bereitschaftspolizeihundertschaften, 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft ohne 1 Bereitschaftspolizeizug 30.09.2006 Hoyerswerda Thüringen 1 Beweissicherung- und Festnahmehundertschaft Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6881 03.10.2006 Leipzig Bundespolizei 1 Bereitschaftspolizeiabteilung ohne 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft 03.10.2006 Leipzig Nordrhein-Westfalen 1 Abteilungsführung 2 Bereitschaftspolizeihundertschaften 03.10.2006 Leipzig Bayern 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft 03.10.2006 Leipzig Berlin 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft 03.10.2006 Leipzig Baden-Württemberg 1 Beweissicherung- und Festnahmehundertschaft 03.10.2006 Leipzig Brandenburg 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft 03.10.2006 Leipzig Thüringen 1 Beweissicherung- und Festnahmehundertschaft 07.10.2006 Freiberg Bundespolizei 1 Bereitschaftspolizeihundertschaft 2016-11-24T12:14:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes