SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6902 Thema: Bezügeabrechnungsverfahren in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage zu Drs. 6/6104 ist zu lesen: ,Im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen kommen keine EDV-Systeme für die Berechnung von Gehaltserhöhungen zur Anwendung.' Weiterhin ist in derselben Drucksache zu lesen: ,Bereits im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung (Drs. 6/5079) wurden erste Gespräche mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen, welches für die Bezügezahlung zuständig ist, geführt, damit unmittelbar nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Sächsischen Landtag mit der Konzepterstellung zur Auftragsvergabe an den Softwarehersteller des Bezügeabrechnungsverfahrens begonnen werden konnte.' In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage zu Drs. 6/6489 ist zu lesen: ,Nach§ 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes (SächsVwOrgG) ist das Landesamt für Steuern und Finanzen dem Staatsministerium der Finanzen unmittelbar nachgeordnet."' lj SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/15-P 1500/49/187- 2016/53955 Dresden,J& . November2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird das Bezügeabrechnungsverfahren beim Landesamt für Steuern und Finanzen mit einem EDV-System bzw. EDV-Systemen durchgeführt und in wessen Eigentum befinden sich diese EDV-Systeme? Die Bezügeabrechnung erfolgt mit der Standardsoftware KIDICAP P5 PPay von der Gesellschaft für innovative Personalwirtschaftssysteme mbH (GIP mbH). Die EDV-Systeme für die Bezügeabrechnung werden vom Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste - Landesrechenzentrum Steuern (SID-LRZS) betrieben und befinden sich im Eigentum des Freistaates Sachsen. Frage 2: Ist die Berechnung der Besoldungsanhebung für sächsische Beamte Teil des Bezügeabrechnungsverfahrens beim Landesamt für Steuern und Finanzen? Ja. Frage 3: Über welche Rechenleistung (Prozessorleistung} und Arbeitsspeicher verfügen die EDV-Systeme des sächsischen Staatsministeriums der Finanzen bzw. der nachgeordneten Behörden, die zur Berechnung von Gehaltserhöhungen bzw. Besoldungsanhebungen verwendet werden? Es wird ein Großrechnersystem mit folgender Leistung eingesetzt: - 450 RPF (relativer Performancefaktor) - Arbeitsspeicher Mainframe: 16 GB Für die Berechnung kommt ein Mainframe SE 700-10 zum Einsatz. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Frage 4: Ist das Staatsministerium der Finanzen verpflichtet, Auskünfte auf parlamentarische Anfragen von Abgeordneten des Sächsischen Landtags an die Staatsregierung zu erteilen, die sich auf dem Staatsministerium der Finanzen bzw. ihm nachgeordneten Behörden zugewiesene Geschäftsbereiche beziehen? Nach Artikel 51 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen haben die Staatsregierung oder ihre Mitglieder Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Die Auskunftspflicht der Staatsregierung erstreckt sich auch auf die von den nachgeordneten Behörden wahrgenommenen Aufgaben. Frage 5: Aus welchem Grunde hat die Staatsregierung die Fragestellungen in der kleinen Anfrage zu Drs. 6/6104 - insbesondere Frage 1 - mit Bezug auf das durch das Landesamt für Steuern und Finanzen durchzuführende Bezügeabrechnungsverfahren nicht im Sinne der lnterorganfreundlichkeit vollumfänglich beantwortet und einen Verweis auf die Verwendung von EDV-Systemen zur Bezügeabrechnung und Gehalts- bzw. Besoldungsanhebungsberechnung durch das Landesamt für Steuern und Finanzen in der Antwort auf Frage 1 zu Drs. 6/6104 unterlassen? Nach § 56 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags müssen Kleine Anfragen knapp und scharf umrissen die Tatsachen anführen, über die Auskunft gewünscht wird. Die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. 6/6104 bzgl. Rechenleistung (Prozessorleistung) und Arbeitsspeicher der zur Berechnung von Gehaltserhöhungen verwendeten EDV- Systeme des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wurde mit Schreiben vom 7. September 2016 ordnungsgemäß beantwortet. Der Fragestellung ist nicht zu entnehmen , dass zudem Auskunft über die sich beim Landesamt für Steuern und Finanzen für die Bezügeabrechnung befindlichen EDV-Systeme begehrt wird. Seite 3 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Im Rahmen der (zusammenfassenden) Beantwortung der Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage, Drs. 6/6104, wurde auf die Zuständigkeit des Landesamtes für Steuern und Finanzen für die Bezügezahlung hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2016-11-29T10:08:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes