STAATSTVI1N1STER11J1VI DES INNERN Freistaat |p SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2499 Dresden /o . Februar 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/692 Thema: Verbindungen und Verpflichtungen von Legida zu Bestrebungen der extremen Rechten und zur Hooliganszene Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit November 2014 agiert die Gruppierung Legida (,Leipziger gegen die Islamisierung des Abendlandes1) im Internet. Am 12.01.2015 veranstaltete sie ihre erste Versammlung in Leipzig.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Strukturen und Organisationsform von Legida? (bitte Mitgliederzahl, Rechtsform, verantwortliche Personen angegeben) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Verbindungen von Legida zu welchen Bestrebungen der extremen Rechten (Personen, Vereine, Parteien, sonstige Zusammenschlüsse) vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Das Bündnis „Legida“ ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Dem LfV Sachsen liegen keine STAATSTVI1N1STER11J1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Erkenntnisse über tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen von „Legida“ vor. Unabhängig davon beobachtet das LfV Sachsen die Aktivitäten von Rechtsextremisten mit Bezug zu „Legida“ auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Der Sächsischen Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, nach denen Einzelpersonen mit rechtsextremistischen Bezügen zum engeren Umfeld von „Legida“ gehörten bzw. noch gehören. In welchem Umfang haben an der Versammlung von Legida am 12.01.2015 Personen teilgenommen, die welchen Bestrebungen der extremen Rechten zuzuordnen sind? (bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung und Name der Organisation/ des Zusammenschlusses aufführen) Der Sächsischen Staatsregierung liegen Hinweise vor, nach denen Rechtsextremisten, insbesondere aus dem parteigebundenen Spektrum, an der Demonstration teilgenommen haben. In welchem Umfang haben an der Versammlung von Legida am 12.01.2015 Personen teilgenommen, die welchen Hooligangruppierungen angehören und als Fans der „Kategorie C“ und/oder „Gewalttäter Sport“ bekannt sind? (bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung und Name der Organisation/des Zusammenschlusses aufführen) Unter den Teilnehmern der von „Legida“ initiierten Versammlung am 12. Januar 2015 in Leipzig befanden sich ca. 300 zur Gewalt entschlossene bzw. gewalttätige Personen aus dem Umfeld des Vereins 1. FC Lokomotive Leipzig. Darüber hinaus liegen keine polizeilichen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über organisatorische und strukturelle Verbindung zwischen dem Organisationskreis von Pegida Dresden und Legida Leipzig? Das Bündnis „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) iat ebenfalls kein Beobachtungsobjekt des LfV Sachsen. Es wird auf die zusam-i 1 ‘ itwort auf die Fragen 1 und 2 sowie auf die Antwort der Staatsregiei ne Anfrage Drs.-Nr. 6/165 verwiesen. Frage 3: Frage 4: Grüßen Seite 2 von 2