STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat .v1M S ACH SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6922 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/3267 — Abschiebungen von aus Afghanistan Geflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 2. Oktober 2016 hat der Bundesinnenminister eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnet. Dazu heißt es in der Pressemitteilung des BMI: ,Damit besteht nunmehr eine klare und verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung der jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Konsequenzen hat das o. g. Rücknahmeabkommen für den Umgang mit aus Afghanistan Geflüchteten, die in Sachsen leben? Der Staatsregierung liegen aufgrund der kürzlich abgeschlossenen Gemeinsamen Erklärung noch keine Erfahrungswerte zur Umsetzung vor. Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich die Abstimmungsverfahren mit den afghanischen Behörden vereinfachen und sich die Möglichkeiten für eine freiwillige Rückkehr und Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer verbessern. Frage 2: Wie viele afghanische Asylbewerber und Flüchtlinge im Asylverfahren und mit Anerkennung/Asylberechtigung leben derzeit in Sachsen? In Sachsen leben ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) mit Stand 30. September 2016 5.847 afghanische Asylbewerber dessen Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. 266 afghanischen Staatsangehörigen wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bzw. subsidiäre Schutzmaßnahmen gewährt. 1111 11.. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/7864 Dresden, 2& November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN .73TeZINIMI Ge7, Frage 3: Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Geflüchtete halten sich derzeit in Sachsen auf? (bitte Grund der Duldung — Passbeschaffung o. a. — differenzieren ) Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen halten sich mit Stand vom 30. September 2016 153 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Sachsen auf, davon werden zwei Personen wegen Passbeschaffung geduldet. Frage 4: Wie viele Abschiebungen hat es im Jahr 2016 aus Sachsen nach Afghanistan gegeben? (bitte nach Rechtsgrundlagen der Abschiebungen aufschlüsseln) Im Jahr 2016 erfolgten keine Abschiebungen nach Afghanistan. Frage 5: Wie viele afghanische Staatsangehörige sind im Jahr 2016 nach Ablehnung ihres Asylantrages ihrer Ausreisepflicht aus Sachsen selbstständig nachgekommen? Nach4n/ gaben des Projektträgers 10M (Internationale Organisation für Migration) wurde 1 8dem REaftaGnAisRcpheRn angmStgraaamtsm e euhsösrigeednhedeine hFeöwrdiei i irutngDdiee rzferehilweni I I igzeu Ausreise dem( /3 frei/ (lig 2usgereisten Personen liegen für das Jahr 116 noch nicht vor. 1 7Mit f eupdlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2016-11-25T11:03:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes