SÄC HSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6925 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/5929 Initiative Schule gegen sexuelle Gewalt Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der Antwort zur kleinen Anfrage 'Initiative Schule gegen sexuelle Gewalt' wird in der Beantwortung der Frage 3 ausgeführt: 'Der Freistaat Sachsen hat im Doppelhaushalt die erforderlichen Haushaltsmittel [für die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten] bereitgestellt.' Hierzu habe ich folgende Nachfragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Es wird entsprechend des Textes der Kleinen Anfrage davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf Drs. 6/6506 bezieht. Frage 1: Wie hoch beträgt der Umfang der Haushaltsmittel, die im Doppelhaushalt 2014/2015 eingestellt wurden und für den Doppelhaushalt 2016/2017 eingestellt werden sollen? Die Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt" ist inhaltlich dem Kinderschutz zuzuordnen . Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden für Maßnahmen zum Kinderschutz 78.000 € und im laufenden Doppelhaushalt 31 .250 € eingestellt . Für den Doppelhaushalt 2017/2018 wurden Haushaltsmittel im Umfang von 40.000 € angemeldet. Darüber hinaus stehen bedarfsgerecht Haushaltsmittel für die zentrale und schulinterne Lehrerfortbildung zur Verfügung . Im laufenden Doppelhaushalt wurden dafür bisher 22.171 € aufgewendet. Seite 1 von 2 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/5/50 Dresdenb . November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 2: ln welchem Umfang sind die Mittel bisher abgeflossen? Im Doppelhaushalt 2013/2014 sind die Mittel für Maßnahmen zum Kinderschutz vollständig abgeflossen. Im laufenden Doppelhaushalt wurden bisher 28.000 € in Anspruch genommen. Die verbleibende Summe von 3.250 € wird voraussichtlich bis zum 31.12.2016 abfließen. Frage 3: Wie und wofür wurden diese Mittel genau in Anspruch genommen? Die Haushaltsmittel wurden für folgende Maßnahmen in Anspruch genommen: Erarbeitung und Erprobung einer Konzeption für die Schulleiterfortbildung und die schulinterne Fortbildung zum Thema "Kinder in guten Händen", - Erarbeitung und Druck des dazugehörigen Fortbildungshandbuches, - Entwicklung eines Konzeptes für die Qualifizierung von Dozenten für die schulinterne Fortbildung an Grundschulen und im Primarbereich der Förderschulen zum Thema "Kinder in guten Händen" auf der Grundlage des im Jahr 2014 erprobten und evaluierten Konzeptes, - Durchführung einer Dozentenschulung im Umfang von fünf Tagen , - Erstellung und Druck eines Dozentenhandbuches und eines Startpaketes für die Dozenten, - Erarbeitung einer Konzeption für den Internetauftritt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Thema Kinderschutz, - Gewinnung von zwei geeigneten Modellschulen aus dem Primarbereich (Grund- und Förderschule) für die modellhafte Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch, - Bestandsaufnahme der Ausgangslage an beiden Schulen, - Durchführung von Beratungen mit den Schulleitungen zu den Zielen und den weiteren Planungsschritten , - Vorstellung der theoretischen Grundlage für die Erstellung von Schutzkonzepten in den Lehrerkollegien . Mit freu~rüßen j !f( Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-11-24T15:36:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes