SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/6926 Thema: Haus- bzw. Heimarbeitstage für Schülerinnen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Ich wurde angefragt , ob die aufgrund des Mangels an Lehrkräften an einer Schule in Leipzig eingeführten 'Haus- bzw. Heimarbeitstage' für Schülerinnen rechtskonform sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, an wie vielen Schulen Sachsens sogenannte "Haus- bzw. Heimarbeitstage" für Schülerinnen angeordnet werden? Frage 2: Wie viele Schülerinnen an welchen Schulen sind davon betroffen ? (Bitte um konkrete Darstellung.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die 24. Schule - Grundschule der Stadt Leipzig ist die einzige Schule, die einen "Haus- bzw. Heimarbeitstag" für eine zweite Klasse anordnen wollte. Dieser "Haus- bzw. Heimarbeitstag" fand nicht statt. Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese "Haus- bzw. Heimarbeitstage" angeordnet? Da es für die Anordnung von "Haus- und Heimarbeitstagen" durch den Schulleiter keine gesetzliche Grundlage im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen gibt, wurde diese Anordnung nach deren Bekanntwerden unverzüglich schulaufsichtlich durch die zuständige Regionalstelle Leipzig der Sächsischen Bildungsagentur aufgehoben. Seite 1 von 2 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/5/49 Dresden , 'lJ . November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Frage 4: Wie wird die Betreuung der Schülerinnen zu Hause geregelt? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 3. Mit freundlichen Grüßen ltk_ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 S SACHsEN 2016-11-24T15:36:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes