STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6932 Thema: Polizeiliche Nutzung von als Drohnen bezeichneten Fluggeräten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der polizeiliche bzw. sonstige behördliche Einsatz von Drohnen für von der Maßnahme Betroffene offen erkennbar und wenn ja, wodurch? Der im unmittelbaren Sichtbereich von Unmanned Aircraft Systems (UAS) der sächsischen Polizei agierende Luftfahrzeugführer ist uniformierter Polizeivollzugsbeamter und somit als solcher zu erkennen. Ein UAS ist zusätzlich mit der Aufschrift „Polizei Sachsen" gekennzeichnet. Frage 2: Erwägt die Staatsregierung, Drohnen für Zwecke der Bestreifung z. B. in Vyöhngebieten mit vielen Wohnungseinbrüchen nutzbar zu machen? EinW Nujung von UAS zum Zwecke der Bestreifung ist derzeit nicht vorgese Mitffreündlichen Grüßen • • • Markus Ulbi Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/4/6 Dresden2Ct November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. 2016-11-25T10:45:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes