STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/6934 Thema: Horrorclowns in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stehen im Sachzusammenhang nicht zur Verfügung. Im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) werden Straftaten im Zusammenhang mit „Horrorclowns" ebenfalls nicht gesondert ausgewiesen. Im Kontext der Fragen nach Tatverdächtigen, Festnahmen und Verletzten bzw. Opfern wurde daher im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 4. November 2016 nach Straftaten im Freistaat Sachsen recherchiert, bei denen im Kurzsachverhalt das Wort „Clown" enthalten war. Das Ergebnis wurde einer Einzelfallauswertung im Sinne der Fragestellungen unterzogen. Frage 1: Wie viele „Horrorclowns" wurden in Sachsen seit 1. Oktober 2016 gesichtet bzw. wie viele entsprechende Fälle wurden registriert? War das Phänomen auch schon davor bekannt und ereigneten sich entsprechende Fälle auch schon vor dem 1. Oktober 2016? (Bitte auflisten nach Datum, Ort und Alter des Tatverdächtigen.) Frage 2: Wie viele „Horrorclowns" konnten seit dem 1. Oktober 2016 gestellt, identifiziert bzw. festgenommen werden? (Bitte entsprechende Fälle auflisten.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: G cm, Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/4/9 Dresden7 . November 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www smi sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, ES, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Sowohl im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 14. Oktober 2016 als auch vom 1. bis 4. November 2016 sind keine entsprechenden Straftaten erfasst (Stand: 4. November 2016). Im Weiteren wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Ort Oktober 2016 15. 21. 22. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Chemnitz - 1 - - - - - - Görlitz - - 1 - - - - - - - - Horka - 1 - - - - - - - - - Hoyerswerda - - - 1 - - - - - - - Kamenz - - - - - Klipphausen - - - - - - - - 1 - - Leipzig 1 - - - - Marienberg - - 1 - - - 1 - - - - Mittweida - - - - - - Netzschkau - - - - - Niederfrohna - - - - 1 Oschatz - - - - - - 1 - - - - Penig - - - - - - 1 - - - - Radeberg _ _ - Reichenbach im Vogtland - - 1 - - - - - - - - Reinsberg - 1 - Torgau - 1 - - - - - - - - - VVerdau - - - - - - - - 1 Zwickau - - - - 1 Zu den drei unterlegten Straftaten konnten vier männliche deutsche Tatverdächtige ermittelt werden. Das Alter der Tatverdächtigen war bei der Tat in Oschatz 14 Jahre, in Zvvickau 11 Jahre und in VVerdau 14 und 15 Jahre. Frage 3: Welche Waffen/gefährliche Gegenstände führten die „Horrorclowns" in wie vielen Fällen mit sich? Tatmittel Anzahl Axt 1 Baseballschläger 1 Messer 3 Messer und Kettensäge 2 Stock 1 Hammer 2 Gegenstand (nicht näher bezeichnet) 3 keine Angaben bzw. keine Tatmittel 9 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele Verletzte bzw. Opfer gab es durch „Horrorclowns"? (Bitte auflisten nach Datum, Ort, Opferanzahl und Art der Verletzung.) Zu den Straftaten in Oschatz und Werdau wurden keine Geschädigten erfasst. In Chemnitz und Zwickau (28. Oktober) wurden jeweils zwei Geschädigte registriert. In allen anderen Fällen wurde jeweils ein Geschädigter erfasst. Bei den Straftaten in Marienberg (22. Oktober) und Leipzig (27. Oktober) wurden bei den Opfern „leichte Verletzung ohne ärztliche Behandlung" sowie bei den Straftaten in Görlitz (22. Oktober) und Zwickau (31. Oktober) „leichte Verletzung mit ambulanter Behandlung " erfasst. In allen anderen Fällen wurden keine Verletzungen registriert. Frage 5: Wie viele Attacken auf Horrorclowns gab es bisher? In wie vielen Fällen ist dabei von Notwehr auszugehen und in wie vielen Fällen wurde gegen denjenigen, der sich gegen den Horrorclown gewehrt hat (bzw. ihn angegriffen hat), Ermittlungen wegeride Verdachts auf Körperverletzung (oder andere Straftaten) eingeleitet? Der laatAregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. rMi r' undlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat. SACHSEN Seite 3 von 3 2016-11-24T12:15:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes