STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/6937 Thema: Biomassekraftwerk Delitzsch - Abtransport der Rost- und Kesselasche Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Entsprechend der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Drs. 6/4928 lagerten im Mai 2016 ca. 40.000 Tonnen Rest- und Kesselasche als Asche- und Schlackeberg im Freien auf dem Betriebsgelände des Delitzscher Biomassekraftwerkes. Auf die Frage I der Drs. 6/5255 wurde geantwortet , dass die Knock on Wood GmbH verpflichtet worden ist monatlich , beginnend ab dem 01. Juni 2016 mindestens 500 Tonnen Rostund Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub (ASN 10 01 0l) mit Ausnahme von Kesselstaub der unter die Abfallschlüsselnummer l0 0l 01 fällt, von der Lagerfläche ,,AR 114" zu entfernen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Mit welcher Methodik wurde die Masse des Asche- und Schlackeberges auf dem Betriebsgelände des Biomassekraftwerks Delitzsch abgeschätzt? Der Asche- und Schlackeberg am Standort wurde mittels GPS und Tachymeter durch Mitarbeiter des Landratsamtes Nordsachsen im Zeitraum August/September 2016 vermessen. Auf Grundlage der Vermessungsdaten erfolgten Volumen- u nd Massenberech n u ngen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. November2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t541s Dresden, 27. /r( ,2A16 s¡mu1+ (o N sf(o o c\¡ ohuñ|M&3¡ffibffiü&u¡lduilffi Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpl¿itze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang fûr elektronisch signierte sowie für verschlússelte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie viel Tonnen Material des Asche- und Schlackeberges wurden bislang abtransportiert und wo wird dieses Material beseitigt bzw. velwertet? Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 1 der Drucksache 6/5255 erfolgte entgegen der Beseitigungsanordnung des Landratsamtes Nordsachsen durch den letzten Betreiber des Biomassekraftwerkes, der Knock on Wood GmbH, keine Entsorgung dieses Materials. Frage 3: Aus welchem Grund wurden (entsprechend Frage I Drs. 6/5255) ausschließlich für die Aschen- und Schlacken Mindestmengen zum Abtransport festgesetzt, die Kesselstäube jedoch konkret ausgenommen ? Der Asche- und Schlackeberg besteht nach aktuellem Kenntnisstand nur aus Rostasche aus der Nassentaschung des Kessels des Biomassekraftwerkes. Diese Asche ist nach ihrer Herkunft und Zusammensetzung auf Grundlage der hierfür maßgeblichen Abfallvezeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 10 01 01 zuzuordnen. Der Venrueis auf Kesselstäube in der Antwort zu Frage 1 der Drucksache 615255 ergibt sich ausschließlich aus der vollständigen Bezeichnung des Abfallschlüssels 10 01 01, die wie folgt lautet: ,,Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, derunter 1001 04 fällt". Die Zuordnung zum Abfallschlüssel ist nicht gleichbedeutend mit dem tatsächlichen Vorhandensein sämtlicher dort genannten Abfälle. Frage 4: Werden neben dem Material des Asche- und Schlackeberges auch Rost- und Kesselaschen, Schlacken und Kesselstäube des derzeitigen Betriebes gesetzeskonform abtransportiert? Wenn ja, wo wird dieses Material beseitigt bzw. verwertet? Der Betrieb am Standort ist seit April 2016 eingestellt Frage 5: ln der Antwort auf die Frage I der Drs. 6/5255 wird ausdrücklich von Mindestmengen gesprochen, die von der Lagerfläche AR I l4 abtransportiert werden sollen. Werden auf weiteren Flächen Abfälle gelagert, die nicht für den genehmigungskonformen Betrieb des Biomassekraftwerkes geeignet sind bzw. welche Rest- und Abfallstoffe des Kraftwerkbetriebes darstellen? (Bitte Angabe über Mengen, Lagerbedingungen und Gesetzes- bzw. Genehmigungskonformität) Neben dem Asche- und Schlackeberg befinden sich am Standort auf Grundlage erteilter Genehmigungen und eines Anzeigeverfahrens nach S 15 Bundes- I mm issionsschutzgesetz folgende weitere Abfälle : aussortierte Störstoffe aus dem Altholz in mehreren Containern (circa 300 Kubikmeter) und Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Sperrmüll, Baumischabfälle zur Vorbehandlung für eine anschließende Abfallentsorgung außerhalb des Biomassekraftwerkes (in der Kraftwerkshalle und in Containern) sowie Abfälle aus Wartung und lnstandsetzung des Kraftwerkbetriebes in Hallen (circa 4.000 Kubikmeter). Nach Mitteilung des Landratsamtes Nordsachsen erfolgt diese Lagerung genehmigungs - und anzeigekonform. M undlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-11-28T14:45:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes