STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsmsmsterin sächsisches Staatsministerium für kultus ihr Zeichen Postfach 10 09 10 |01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, ^ ^ Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/694 Thema: Gewalt an Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle von Raub, räuberischer Erpressung und räuberischem Angriff wurden in den Schuljahren von 2011 bis 2014 an sächsischen Schulen erfasst und aufgeklärt? Straftatbestand 2011/2012 2012/2013 2013/2014 erfasst auf- geklärt erfasst auf- geklärt erfasst auf- geklärt StGB § 249 Raub 1 - 4 3 1 1 StGB § 255 räuberische Erpressung 4 3 4 4 1 StGB § 252 räuberischer Diebstahl 1 1 . »» 8 8 Frage 2: Wie viele Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie Vergiftung wurden in den Schuljahren von 2011 bis 2014 an sächsischen Schulen erfasst und aufgeklärt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplati 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.cl® Straftatbestand 2011/2012 2012/2013 2013/2014 erfasst auf- geklärt erfasst auf- geklärt erfasst auf- geklärt StGB § 224 gefährliche Körperverletzung 89 84 101 97 102 100 StGB § 226 schwere Körperverletzung 3 3 StGB § 314 gemeingefährliche Vergiftung 1 Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50-60/694/3 Seite 1 von 3 Verkehrsverbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,7,8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung wurden in den Schul jahren von 2011 bis 2014 an sächsischen Schulen erfasst und aufgeklärt? Straftatbestand 2011/2012 2012/2013 2013/2014 erfasst auf- geklärt erfasst auf- geklärt erfasst auf- geklärt StGB § 223 Körperverletzung keine Anga- ben* keine Anga- ben* keine Anga- ben* keine Anga- ben* 418 407 *Für Körperverletzungen gemäß § 223 StGB liegen aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen lediglich die Angaben für das Schuljahr 2013/2014 vor. Frage 4: Wie viele Fälle von Sachbeschädigung wurden in den Schuljahren von 2011 bis 2014 an sächsischen Schulen erfasst und aufgeklärt? Straftatbestand 2011/2012 2012/2013 2013/2014 erfasst auf- geklärt erfasst auf- geklärt erfasst auf- geklärt StGB § 303 Sachbeschädigung keine Anga- ben* keine Anga- ben* keine Anga- ben* keine Anga- ben* 482 119 StGB § 304 gemeinschädliche Sachbeschädigung 76 26 35 2 36 3 *Für Sachbeschädigungen gemäß § 303 StGB liegen aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen lediglich die Angaben für das Schuljahr 2013/2014 vor. Frage 5: In welchen Bereichen haben die Delikte gegenüber den Schuljahren von 2008 bis 2011 zugenommen? (Bitte um Vergleich der absoluten Zahlen!) Straftatbestand 2008 bis 2011 2011 bis 2014 StGB § 252 räuberischer Diebstahl 2 9 StGB § 226 schwere Körperverletzung - 3 StGB § 314 gemeingefährliche Vergiftung - 1 Für die Straftatbestände der Körperverletzung gemäß § 223 StGB und der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB können aufgrund der fehlenden Angaben für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 keine Vergleiche mit den Schuljahren 2008 bis 2011 vorgenommen werden. Im Weiteren wird auf die Fußnoten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Ergänzende Information zu den erhobenen Daten: Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen stehen im Sinne der Anfrage nicht zur Verfügung. Recherchiert wurde im Datenbestand des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen für die Schuljahre jeweils vom ersten bis zum letzten Schultag. Dies beinhaltet die Tatzeiträume vom 22. August 2011 bis 20. Juli 2012 (Schuljahr 2011/2012), 3. September Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN 2012 bis 12. Juli 2013 (Schuljahr 2012/2013) und 26. August 2013 bis 18. Juli 2014 (Schuljahr 2013/2014). Als Tatörtlichkeiten wurden Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen, sonstige Schulen (z. B. Waldorfschulen) sowie Schulhöfe berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Daten insbesondere durch neue Erkenntnisse im Rahmen weiterer Ermittlungen nachträglich verändern können. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 3 von 3