STAATS1VHN1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/4/17 T!Dresden, f^\. November 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/6948 Thema: Antisemitische Überfälle, Sachbeschädigungen, Leugnung der Shoa und andere antisemitische Straftaten im Monat Oktober 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leugnung der Shoa, Demonstrationen, Versammlungen usw.) gab es im Monat Oktober 2016 (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort - mit Angabe des Landkreises, Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen)? Frage 2: Welche antisemitischen Aktivitäten im obigen Sinne wurden im Monat Oktober 2016 bekannt, die vor diesem Zeitraum lagen (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort - mit Angabe des Landkreises, Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen)? Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren liefen gegen Personen wegen antisemitischer Delikte im Monat Oktober 2016 (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die im Monat Oktober 2016 bekannt gewordenen und erfassten Straftaten sind in der Anlage aufgeführt. In diesem Zusammenhang wird gegen vier Tatverdächtige ermittelt. Festnahmen gab es keine. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Frage 4: Wie viele Personen wurden im Monat Oktober 2016 wegen antisemitischer Delikte zu welchen Strafen verurteilt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Im Zjüfetändigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Erwachsener wegen /Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Verurteiltjfe hape am Nachmittag des 13. Februar 2016 in einer S-Bahn lautstark volksverhetzerjide Äußerungen getätigt. ^freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Anlage Tattag 14.03.2016 18.07.2C Tatort Limbach-Oberfrohna Dresden/Leuben Kreis Zwickau Delikt Volksverhetzung Tathergang mittels Computer/lntemeUn/an Internet TV ?016 Dresden-Stadt Verwenden von Kennzeichen mittels Farbschmierereien in/an Spielplatz 21.08.2016 26.08.2016 Leipzig/Paunsdorf 08.09.2016 05.10.2C Chemnitz/Kappel Leipzig-Stadt Volksverhetzung Chemnitz-Stadt mittels Parole mündlich in/an Gaststätte Borna Leipzig/Gohlis-Süd Volksverhetzung Leipzig Sachbeschädigung mittels Bild-/Tonträger in/an Geschäft mittels Brandanschlag, Plakate in/an Straße; Öffentlichkeit . 2016 05.10.2016 Leipzig-Stadt Volksverhetzung mittels Schriften in/an Deutscher ^ittau Görlitz Bedrohung mittels Schriften, Gegenstand in/an Deutscher 2016-11-23T15:42:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes